Was eine psychiatrische Diagnose über eine Patientin aussagt, sagt immer auch etwas über die Norm aus, von der sie abweicht. Anhand zweier Fälle aus dem Grazer Feldhof lässt sich zeigen, wie 1945 Überlebensstrategien als Krankheitssymptome gelesen wurden.

„Ich will nicht mehr so lange eingesperrt sein.“ Dieser Satz findet sich in einem Brief, den Gertrude B.15 im Sommer 1945 an Dr. Ernst Arlt, den Leiter der Frauenabteilung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke Feldhof richtete – als Entschuldigung nach ihrer Flucht aus der Grazer Frauenklinik. Es ist einer der wenigen Momente in ihrer Akte, in dem ihre eigene Stimme hörbar wird. Der Rest des Dokuments gehört dem ärztlichen Blick: Gertrude wird als „Psychopathin“ klassifiziert, als „frech“, „schnippisch“, „arbeitsunwillig“ und „haltlos mit Wandertrieb“ beschrieben. Ihre Akte enthält auch die Ausnahmegenehmigung für einen Schwangerschaftsabbruch – eine in der Besatzungszeit nur unter außerordentlichen Umständen erteilte Maßnahme, die Abtreibungen nach Vergewaltigungen inoffiziell duldete.16 Gertrudes Vergewaltigung durch russische Soldaten war damit institutionell anerkannt. Ihre Gewaltgeschichte war aktenkundig, rechtlich bearbeitet und medizinisch behandelt – und dennoch blieb die Diagnose „Psychopathie“ bestehen. Beide Zuschreibungen ko-existieren in derselben Akte, ohne als Widerspruch behandelt zu werden. Eben darin liegt das analytische Problem, dem dieser Beitrag nachgeht.
Der psychiatrische Akt als Aufschreibesystem
Der Beitrag ist an der Schnittstelle von Psychiatriegeschichte, Geschlechtergeschichte und österreichischer Zeitgeschichte angesiedelt 17 und fragt nach einem Grazer Knotenpunkt, an dem eugenisches Denken der Zwischenkriegszeit, geschlechtsspezifische Pathologisierung und die Gewaltrealität des Besatzungsjahres 1945 zusammentreffen. Am Feldhof wurden Frauen verschiedener Herkunft – Gertrude B. als Arbeiterkind aus Wien, Rosa W. als Bauerntochter, aber auch bürgerliche Patientinnen, die erst nach dem Verlust ihrer materiellen Sicherheit durch Bombardierungen als auffällig erschienen – mit derselben Diagnose belegt. Klasse bestimmte am Feldhof weniger, ob man pathologisiert werden konnte; entscheidend waren Geschlecht und die Überschreitung religiös-moralisch kodierter Normen.
Was ein psychiatrischer Akt festhält und was er nicht festhält, ist keine neutrale Frage der Dokumentation. Michel Foucaults Begriff des le regard médical – des ärztlichen Blicks als historisch situiertem Ordnungssystem – macht sichtbar, dass medizinische Institutionen nicht nur auf Krankheit reagieren, sondern durch Sprache und Klassifikation aktiv an der Herstellung von „Abweichung“ beteiligt sind.18 Der Akt ist kein Spiegel des Zustands einer Person, sondern ein Erzeugnis des Blicks, der auf sie fällt. Gertrudes Akte deutet jede Reaktion als Beleg für denselben „falschen“ Charakter, die Psychopathie, die bereits bei der Aufnahme feststand.
Diagnose als Normurteil: Arlt, die Psychopathie und das eugenische Denken
Was in Gertrude B.s Akte sichtbar wird, ist kein Einzelfall, sondern ein Muster, das sich in den Akten der Frauenabteilung des Feldhofs wiederholt: Reaktionen auf extreme Belastungen werden als Belege für einen bereits feststehenden Charakterbefund gelesen. Besonders deutlich tritt dieses Muster in einem Artikel hervor, den Ernst Arlt 1937 in der Psychiatrisch-Neurologischen Wochenschrift veröffentlichte: „Der Lebensweg einer Psycho- bzw. Neuropathin in seinen Beziehungen zur Volksgesundheit“.19 Was Arlt dort schrieb, war Beitrag zum Fachdiskurs, in einer Sprache, die seine Fachkolleg:innen verstanden und für legitim hielten. Seine fachliche Orientierung – sein Tagebuch verweist auf Emil Kraepelin, Julius Wagner-Jauregg und Ernst Rüdin – verortet ihn im biologistisch-somatischen Paradigma der Zwischenkriegspsychiatrie.20

Die Abhandlung schildert Rosa W., die am 25. November 1930 bei ihrer ersten Aufnahme am Feldhof mit der Diagnose „Hyst. Geistesstörung“ klassifiziert worden war. Im Verlauf von Arlts Darstellung verschiebt sich diese Diagnose zur reinen „Psychopathin“, ohne dass eine Wesensänderung dokumentiert wird. Hereditäre Aspekte werden von Beginn an angeführt: Mutter und Großmutter erscheinen als biographische Vorgeschichte des Verfalls. Was folgt, ist eine Auflistung als diagnostische Belege: Alkohol, Herumtreiben, Prostitution, häufige Partnerwechsel, Geschlechtskrankheiten. In einem zentralen Abschnitt beziffert Arlt die gesellschaftlichen Kosten: Die 8.750 Schilling für 34 Spitalaufenthalte seien „noch erträglich, denn sie sind übersehbar und abgegrenzt. Viel fürchterlicher, da immer neues Unglück zeugend, ist jedoch die durch solche Typen verursachte weiteste Verbreitung der venerischen Erkrankungen.“21 Rosa W. erscheint als Gefahr für das Kollektiv. Diagnose ist nicht Beschreibung eines Leidens, sondern Legitimation einer gesellschaftlichen Ordnungsmaßnahme.
Diese Logik war nicht randständig. Die Psychopathie-Kategorie, wie sie Kraepelin maßgeblich geprägt hatte, war von Beginn an mit einer Nützlichkeitsrechnung verbunden:22 Normabweichung wurde dann zum psychiatrischen Problem, wenn sie gesellschaftliche Kosten produzierte. Im Nationalsozialismus wurde diese Logik institutionell gefestigt: Die Grazer Psychiatrie war durch Fritz Hartmann und seine Schüler tief in rassenhygienisches Denken eingebettet,23 und die Kategorie des „lebensunwerten“ Lebens knüpfte direkt an jene Klassifikationen an, mit denen Psychiater wie Arlt alltäglich operierten. Arlt diagnostizierte 1945 mit denselben Kategorien, die die NS-Psychiatrie von alternativen Ätiologien gesäubert hatte – eine Sprache, die noch weit in die Nachkriegspsychiatrie hineinwirkte.
Ein Muster gegenderter Diagnostik
Als diagnostisches Konzept war die Hysterie von einer Unbestimmtheit geprägt, die ihr nahezu unbegrenzte Anwendbarkeit sicherte – Ernst Arlt selbst bemerkte: „Es gibt wohl kein Krankheitszeichen, das bei Hysterie nicht einmal auftreten könnte.“24 Freuds Psychoanalyse gab dieser Tradition eine theoretische Fundierung: Weibliche Symptome erscheinen in seinen Schriften konsequent als Ausdruck verdrängter Sexualität; der gesellschaftliche Rahmen, in dem Frauen Symptome entwickelten, verschwand hinter der Pathologie der Frau selbst.

Die Hysterie galt zwar vorwiegend als weibliche Diagnose, wurde aber auch auf Männer angewandt – im Ersten Weltkrieg und der Zwischenkriegszeit auf Soldaten mit Kriegsneurosen. In beiden Fällen war die Diagnose an eine normative Kategorie gebunden: bei Frauen an Weiblichkeit, bei Männern an Männlichkeit, die durch hysterische Symptome beschädigt erschien. Paul Lerner hat für den deutschsprachigen Kontext gezeigt, dass die Hysterie bei Männern nicht nur als individuelles Versagen, sondern als Bedrohung der nationalen Wehrtüchtigkeit und wirtschaftlichen Produktivität galt: Der männliche Hysteriker verkörperte den Verfall jener Tugenden, auf die das Militär und die Kriegswirtschaft angewiesen waren.25 In beiden Fällen implizierte die Hysterie-Diagnose noch eine Ätiologie – Trauma, Belastung, äußere Umstände. Genau das machte sie im eugenischen Diskurs untragbar. Die Psychopathie-Diagnose brauchte keine Ätiologie mehr: Normabweichung war nicht Folge von etwas, sondern Ausdruck einer bereits feststehenden genetischen Veranlagung und moralischen Verkommenheit. Der Übergang von Hysterie zu Psychopathie ist so gesehen keine taxonomische Korrektur, sondern ein diagnostischer Paradigmenwechsel, der zeigt, wie fest Klassifikationssysteme an die gesellschaftlichen Diskurse gebunden sind, die sie tragen: Wo der eugenische Diskurs dominiert, verschwindet die Frage nach der Ursache – weil die Antwort schon feststeht.
Überlebensstrategie als Symptom
Vor diesem Hintergrund lässt sich Gertrude B.s Biografie anders lesen. Was Arlt als Psychopathie beschreibt, ist eine Abfolge konkreter Reaktionen auf Gewalterfahrungen: die Vergewaltigung durch vier russische Soldaten, die Flucht aus Wien, das Sich-Wehren gegen die Festnahme, das Verhalten in der Klinik und die Flucht aus der Frauenklinik unmittelbar vor der Abtreibung. In der Akte erscheinen diese Handlungen als Muster charakterlicher Defizienz, ihr Zusammenhang mit den Belastungssituationen bleibt diagnostisch unsichtbar. Im deutschsprachigen psychiatrischen Denken von 1945 gab es keine etablierten Konzepte, die Gewalterfahrungen bei Frauen als mögliche Korrelate von Verhaltensänderungen erfasst hätten – während in der anglophonen Nachkriegspsychiatrie erste Schritte in Richtung kontextueller Traumareaktion entstanden.26 In den Grazer Akten verschwindet der Krieg aus den Diagnosen nahezu vollständig, bei Frauen wie bei Männern.
Gertrudes Entschuldigungsbrief27 macht eine weitere Dimension sichtbar: „Ich will nicht mehr so lange eingesperrt sein“ und „Ich verspreche Ihnen, dass ich nie mehr so etwas wie einen Selbstmordversuch unternehmen werde“ – beide Sätze stehen nebeneinander. Die Entschuldigung und das Versprechen der Anpassung sind performativ: Sie spiegeln wider, was von einer Frau in dieser institutionellen Situation erwartet wurde – Einsicht, Reue, Unterordnung. Gertrude beharrt gleichzeitig auf dem Wunsch, nicht eingesperrt zu sein. Dieser Wunsch ist keine Pathologie. Jane Ussher hat dieses Strukturmerkmal als konstitutiv für den psychiatrischen Blick auf Frauen beschrieben: Weibliche Reaktionen auf Gewalt und gesellschaftlichen Druck werden systematisch als Symptome einer individuellen Störung gelesen, anstatt als situativ angemessene Reaktionen auf äußere Verhältnisse.28 Gertrudes Ausnahmegenehmigung und ihre Diagnose ko-existieren in derselben Akte: Die Gewalt ist anerkannt, die Reaktion darauf ist pathologisiert.
Was Diagnosen über Normen aussagen
Der analytische Ertrag einer Psychiatriegeschichte, die den ärztlichen Blick selbst zum Gegenstand macht, liegt nicht darin, vergangene Diagnosen als „falsch“ zu entlarven. Er liegt darin, sichtbar zu machen, welche normativen Ordnungen in diagnostische Kategorien eingeschrieben sind und was das über die Gesellschaft aussagt, die diese Kategorien produziert. Diagnosen sind historisch kontingent – das zeigt sich nicht nur in der Verschiebung von Hysterie zu Psychopathie, sondern auch daran, was Diagnostiksysteme ein- und ausschließen: Homosexualität wurde erst 1973 aus dem Diagnosekatalog der American Psychiatric Association gestrichen, das Ergebnis politischen Drucks und sich verschiebender Normvorstellungen. Das macht Diagnosesysteme nicht willkürlich, sondern historisch lesbar.
Was bleibt, ist eine Frage, die über die Psychiatriegeschichte hinausweist: Was sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn bestimmte Reaktionen auf bestimmte Erfahrungen als pathologisch eingestuft werden – und andere nicht? Wessen Handlungen gelten als verständlich, wessen als Symptom? Gertrude B.s Akte gibt darauf keine Antwort. Aber sie zeigt, wie solche Urteile produziert, dokumentiert und damit verfestigt wurden. Das macht sie zu einer historischen Quelle, die ebenso viel über die Norm wie über die Patientin aussagt, die in ihr erscheint.
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Ludwig Strohschneider (Verlag): Ansichtspostkarte „Feldhof bei Graz“ (ca. 1895-1905). GrazMuseum, Inv.-Nr.: ASK05_06297, CC BY-SA 3.0 AT (link).
Abb. 2: Auszug aus Arlt, E. (1937): Der Lebensweg einer Psycho- bzw. Neuropathin in seinen Beziehungen zur Volksgesundheit. In: Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift 39 (15), S. 163–167.
Abb. 3: André Brouillet: Une leçon clinique à la Salpêtrière (1887). Wikipedia Commons, Public Domain (link).
Anmerkungen
- Steiermärkisches Landesarchiv (StmkLA), Feldhof-Archiv, Pfleglingsakten, Neue Reihe, K. 467: 1945. AZ: 6987.
- Zur inoffiziellen Duldung von Schwangerschaftsabbrüchen nach Kriegsende und der Abhängigkeit betroffener Frauen von ärztlichen Gutachtern vgl. Mesner, M. (1994): Frauensache? Zur Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch in Österreich. Wien: Verlag für Gesellschaftskritik; Gebhardt, M. (2015): Als die Soldaten kamen. München: DVA, S. 11.
- Zum institutionellen Kontext des Feldhofs vgl. Brandtner, M. (2021): NS-„Euthanasie“ im Gau Steiermark. Die Beteiligung des Ärzte- und Pflegepersonals am nationalsozialistischen Vernichtungsprogramm in den steirischen „Heil- und Pflegeanstalten“. Diplomarbeit, S. 44, 89; zur feministischen Psychiatriekritik vgl. Ussher, J. M. (2011): The Madness of Women. London: Routledge.
- Vgl. Foucault, M. (1973): The Birth of the Clinic. London: Routledge, S. 9.
- Arlt, E. (1937): Der Lebensweg einer Psycho- bzw. Neuropathin in seinen Beziehungen zur Volksgesundheit. In: Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift 39 (15), S. 163–166.
- StmkLA, Arlt, Ernst: Arlt Ernst Nachlass K:1 H:1. Tagebuch.
- Arlt (1937), S. 166.
- Die Einschreibung biologistischen und erbtheoretischen Denkens in die Psychiatrie folgte einer Linie, die sich von Darwins Selektionstheorie und Morel (Traité des Dégénérescences, 1857), sowie Lombrosos Kriminalanthropologie (L’uomo delinquente, 1876) bis zu Julius Ludwig August Kochs Konzept der „psychopathischen Minderwertigkeiten“ (1891) und Kraepelins Systematisierung der „psychopathischen Persönlichkeiten“ zieht. Ernst Rüdin verknüpfte diese Tradition direkt mit rassenbiologischen Programmatiken. Vgl. Mazzarello, P. (2011): Cesare Lombroso: an anthropologist between evolution and degeneration. In: Functional Neurology 26 (2), S. 97–101; Schmiedebach, H.-P. (Hg.) (2016): Entgrenzungen des Wahnsinns. Berlin: De Gruyter, S. 187; Felthous, A. R. (2020): The history of psychopathy reconsidered. In: Behavioral Sciences & the Law 38 (1), S. 17–26.
- Fritz Hartmann, Direktor der Grazer Psychiatrie nach Wagner-Jauregg, integrierte rassenhygienische Konzepte in Lehre und Klinik und prägte so eine Generation von Psychiatern, darunter Oskar Begusch und Ernst Sorger, die später als T4-Gutachter fungierten und Deportationen in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim koordinierten. Vgl. Brandtner (2021): S. 44.
- Arlt, E. (1933): Pflege und Behandlung entlassener Geisteskranker. Ein Ratgeber für Angehörige. Wien: Maudrich. S. 21.
- Vgl. Lerner, P. F. (2003): Hysterical Men. War, Psychiatry and the Politics of Trauma in Germany, 1890–1930. Ithaca: Cornell University Press, S. 42ff., 196ff. Für den österreichischen Kontext vgl. Hofer, H. G. (2004): Nervenschwäche und Krieg. Modernitätskritik und Krisenbewältigung in der österreichischen Psychiatrie (1880–1920). Wien: Böhlau, S. 232–245.
- Das Diagnostic and Statistical Manual (DSM) von 1952 führte mit der „Gross Stress Reaction“ erstmals eine Kategorie für kontextuelle Traumareaktionen ein, welche primär für Kriegsveteranen konzipiert und im anglophonen Diskurs verankert war. Die Grazer Akten (Dissertationsrecherche, je erster Karton 1945–1955) zeigen, dass kriegsbezogene Kausalitäten im diagnostischen Schreiben rasch verschwinden. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Gewalterfahrung und Symptom wird weder bei Frauen noch bei Männern hergestellt. Für den deutschen Kontext hat Svenja Goltermann anhand psychiatrischer Krankenakten der frühen Nachkriegszeit gezeigt, dass die zeitgenössische Psychiatrie länger andauernde psychische Auffälligkeiten von Kriegsheimkehrern systematisch nicht auf deren Gewalterfahrungen zurückführte; vgl. Goltermann, S. (2009): Die Gesellschaft der Überlebenden. München: DVA. Zum anglophonen Gegendiskurs vgl. Herman, J. L. (1992): Trauma and Recovery. New York: Basic Books.
- StmkLA, Feldhof-Archiv, Pfleglingsakten, Neue Reihe, K. 467: 1945. AZ: 6987.
- Vgl. Ussher (2011): S. 118, 124.
- Steiermärkisches Landesarchiv (StmkLA), Feldhof-Archiv, Pfleglingsakten, Neue Reihe, K. 467: 1945. AZ: 6987.
- Zur inoffiziellen Duldung von Schwangerschaftsabbrüchen nach Kriegsende und der Abhängigkeit betroffener Frauen von ärztlichen Gutachtern vgl. Mesner, M. (1994): Frauensache? Zur Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch in Österreich. Wien: Verlag für Gesellschaftskritik; Gebhardt, M. (2015): Als die Soldaten kamen. München: DVA, S. 11.
- Zum institutionellen Kontext des Feldhofs vgl. Brandtner, M. (2021): NS-„Euthanasie“ im Gau Steiermark. Die Beteiligung des Ärzte- und Pflegepersonals am nationalsozialistischen Vernichtungsprogramm in den steirischen „Heil- und Pflegeanstalten“. Diplomarbeit, S. 44, 89; zur feministischen Psychiatriekritik vgl. Ussher, J. M. (2011): The Madness of Women. London: Routledge.
- Vgl. Foucault, M. (1973): The Birth of the Clinic. London: Routledge, S. 9.
- Arlt, E. (1937): Der Lebensweg einer Psycho- bzw. Neuropathin in seinen Beziehungen zur Volksgesundheit. In: Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift 39 (15), S. 163–166.
- StmkLA, Arlt, Ernst: Arlt Ernst Nachlass K:1 H:1. Tagebuch.
- Arlt (1937), S. 166.
- Die Einschreibung biologistischen und erbtheoretischen Denkens in die Psychiatrie folgte einer Linie, die sich von Darwins Selektionstheorie und Morel (Traité des Dégénérescences, 1857), sowie Lombrosos Kriminalanthropologie (L’uomo delinquente, 1876) bis zu Julius Ludwig August Kochs Konzept der „psychopathischen Minderwertigkeiten“ (1891) und Kraepelins Systematisierung der „psychopathischen Persönlichkeiten“ zieht. Ernst Rüdin verknüpfte diese Tradition direkt mit rassenbiologischen Programmatiken. Vgl. Mazzarello, P. (2011): Cesare Lombroso: an anthropologist between evolution and degeneration. In: Functional Neurology 26 (2), S. 97–101; Schmiedebach, H.-P. (Hg.) (2016): Entgrenzungen des Wahnsinns. Berlin: De Gruyter, S. 187; Felthous, A. R. (2020): The history of psychopathy reconsidered. In: Behavioral Sciences & the Law 38 (1), S. 17–26.
- Fritz Hartmann, Direktor der Grazer Psychiatrie nach Wagner-Jauregg, integrierte rassenhygienische Konzepte in Lehre und Klinik und prägte so eine Generation von Psychiatern, darunter Oskar Begusch und Ernst Sorger, die später als T4-Gutachter fungierten und Deportationen in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim koordinierten. Vgl. Brandtner (2021): S. 44.
- Arlt, E. (1933): Pflege und Behandlung entlassener Geisteskranker. Ein Ratgeber für Angehörige. Wien: Maudrich. S. 21.
- Vgl. Lerner, P. F. (2003): Hysterical Men. War, Psychiatry and the Politics of Trauma in Germany, 1890–1930. Ithaca: Cornell University Press, S. 42ff., 196ff. Für den österreichischen Kontext vgl. Hofer, H. G. (2004): Nervenschwäche und Krieg. Modernitätskritik und Krisenbewältigung in der österreichischen Psychiatrie (1880–1920). Wien: Böhlau, S. 232–245.
- Das Diagnostic and Statistical Manual (DSM) von 1952 führte mit der „Gross Stress Reaction“ erstmals eine Kategorie für kontextuelle Traumareaktionen ein, welche primär für Kriegsveteranen konzipiert und im anglophonen Diskurs verankert war. Die Grazer Akten (Dissertationsrecherche, je erster Karton 1945–1955) zeigen, dass kriegsbezogene Kausalitäten im diagnostischen Schreiben rasch verschwinden. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Gewalterfahrung und Symptom wird weder bei Frauen noch bei Männern hergestellt. Für den deutschen Kontext hat Svenja Goltermann anhand psychiatrischer Krankenakten der frühen Nachkriegszeit gezeigt, dass die zeitgenössische Psychiatrie länger andauernde psychische Auffälligkeiten von Kriegsheimkehrern systematisch nicht auf deren Gewalterfahrungen zurückführte; vgl. Goltermann, S. (2009): Die Gesellschaft der Überlebenden. München: DVA. Zum anglophonen Gegendiskurs vgl. Herman, J. L. (1992): Trauma and Recovery. New York: Basic Books.
- StmkLA, Feldhof-Archiv, Pfleglingsakten, Neue Reihe, K. 467: 1945. AZ: 6987.
- Vgl. Ussher (2011): S. 118, 124.
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