„Mutlosigkeit zum Kind“. Schwangerschaftsabbruch im Nachkriegsdeutschland

In den Nachkriegsjahren 1945 bis 1949 wurde um eine Neuregelung des „Abtreibungsparagrafen“ 218 gerungen. Eine Landtagsdebatte in Sachsen-Anhalt zeigt, dass die Argumentationen der bürgerlichen Parteien und die der sozialistischen SED die gleiche Leerstelle aufweisen: das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Frau.

Von |2023-03-15T18:38:18+01:0013. März 2023|QuellenArbeit|0 Kommentare