Zwei Frauen vor Gericht: Franquistische Terrorprozesse in der österreichischen Presse

Im Herbst 1975 standen Angehörige zweier militanter Gruppen in Spanien vor Gericht. Elf der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt, darunter auch zwei Frauen. Die Frauen wurden später begnadigt, die Todesurteile gegen fünf ihrer Genossen wurden jedoch, begleitet von heftigen Protesten, vollstreckt. Es waren die letzten Hinrichtungen vor Ende des Franco-Regimes.  

Die Bedeutung der Prozesse des Herbsts 1975 

Die Terrorprozesse im September 1975 lenkten wegen des harten Vorgehens des Regimes gegen die Beschuldigten die internationale Aufmerksamkeit auf Spanien. Die Gerichtsverfahren und Proteste des Herbstes 1975 können als Schlüsselereignisse der letzten Phase des Franquismus betrachtet werden. Im folgenden Beitrag soll es um die Berichterstattung über die Gerichtsverfahren in verschiedenen österreichischen Tageszeitungen gehen.

Im Zentrum steht die Frage, wie medial über die beiden Frauen berichtet wurde und ob sich Unterschiede im Vergleich zur Berichterstattung über die mitangeklagten Männer finden. Zur Analyse wurden Artikel der kommunistischen „Volksstimme“, der „Arbeiter-Zeitung“, die der sozialistischen (bzw. später sozialdemokratischen) Partei Österreichs (SPÖ) nahestand und der bürgerlich-liberalen „Presse“ herangezogen, um Tageszeitungen unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung zu berücksichtigen.

Spanien in den 1960er und 1970er Jahren

Spanien erlebte in den 1960er Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung und zaghafte Schritte der Liberalisierungen, auch im Bereich der Pressefreiheit. Die gesellschaftlichen Veränderungen, die die sich bessernde Wirtschaftslage als auch eine Öffnung gegenüber dem Ausland mit sich brachten, führten zu vermehrten Protesten und Widerstand gegen die Diktatur Francisco Francos. Das Regime antwortete darauf vor allem mit Repressionen.[1] Seit 1970 sorgten mehrere Gerichtsverfahren in Spanien international für Schlagzeilen. So auch als im Spätsommer und Herbst 1975 Verfahren gegen Angehörige zweier militanter Gruppen, der Frente Revolucionario Antifascista y Patriota (FRAP) und der baskischen Terrororganisation Euskadi Ta Askatasuna (ETA), stattfanden.

Abb. 1: Protest-Schweigeminuten in Amsterdam, 02.10.1975. Foto: Rob Mieremet / Anefo. Nationaal Archief via Wikimedia Commons.

Die seit 1959 bestehende ETA kämpfte für die Unabhängigkeit des Baskenlandes und gegen das franquistische Regime.[2] Seit Ende der 1960er Jahre setzte eine Radikalisierung der ETA ein. Die Terroranschläge der ETA richteten sich insbesondere gegen Angehörige des Sicherheitsapparates. Allerdings befanden sich unter den über 800 Todesopfern, die bei den Anschlägen der ETA zwischen 1968 und 2010 starben, auch etwa 200 Zivilist:innen.[3] Die FRAP war gegen die Franco-Diktatur und wurde 1973 unter anderem mit dem Ziel gegründet, eine föderal geprägte Volksrepublik zu etablieren. Sie stand einer Abspaltung der kommunistischen Partei Spaniens, der Partido Comunista de España (marxista leninista) (PCE (m-l)), nahe.[4] Die Attentate der FRAP wandten sich ebenfalls hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte, wie die Polizei oder die Guardia Civil, eine zentralistisch organisierte Gendarmerie-Einheit.[5]

Das “Anti-Terror-Gesetz” und seine Folgen

Am 26. August 1975 wurde das sogenannte „Anti-Terror-Gesetz“ erlassen. Es ermöglichte Schnellverfahren vor Militärgerichten und diente als Basis für die Prozesse gegen die ETA und die FRAP im Spätsommer und Herbst 1975.[6] Nach Erlass des Gesetzes wurden elf Todesurteile verhängt, fünf von diesen wurden letztlich am 27. September 1975 vollstreckt. Die Prozesse wurden von Demonstrationen und heftiger, auch internationaler, Kritik begleitet. Zahlreiche europäische Länder, darunter Österreich, beriefen ihre Botschafter ein.[7]

Der Prozess gegen María Jesús Dasca Penelas und Concepción Tristán López

Die Hinrichtungen am 27. September 1975 standen am Ende einer Reihe an Gerichtsverfahren, die zwischen Ende August und Ende September 1975 stattfanden. In einem dieser Prozesse wurde am 18. September 1975 die Todesstrafe gegen fünf von sechs angeklagten FRAP-Mitgliedern wegen Beteiligung an der Ermordung von Antonio Pose Rodríguez verhängt. Der Beamte der Guardia Civil war am 16. August 1975 getötet worden.[8] Unter den zum Tode Verurteilten befanden sich mit María Jesús Dasca Penelas und Concepción Tristán López auch zwei Frauen.

Abb. 2: Spaniendemonstration Ringstraße (Wien), 1975. Foto: Fritz Kern, Quelle: ÖNB, FO 504369/02/01.

Das Gerichtsverfahren gegen die sechs FRAP-Mitglieder wurde von mehreren Zwischenfällen überschattet. Die ursprünglich vorgesehenen Verteidiger:innen wurden nicht zugelassen, stattdessen wurden die Angeklagten von Anwälten der Armee vertreten.[9] Die Erwähnung von Missständen bei den Gerichtsverfahren zieht sich durch die Berichterstattung der unterschiedlichen Zeitungen: Thematisiert wurden die Einschränkung der Pressefreiheit, die Ablehnung von entlastenden Zeug:innenaussagen oder die Geständnisse der Angeklagten, die unter Folter erfolgt sein sollen.[10] So hieß es in einem Kommentar in der „Presse“, dass die Verfahrensmängel bewusst in Kauf genommen wurden und die Todesurteile gegen die Angeklagten, die „keineswegs wie Kriminelle“[11] aussehen würden, dem Regime als Exempel dienen sollten.[12] Statt einer abschreckenden Wirkung durch die Todesurteile sei laut „Presse“ eher eine weitere Eskalation der Lage zu befürchten.[13]

Zwei Frauen vor Gericht und in den österreichischen Medien

María Jesús Dasca Penelas und Concepción Tristán López waren, gemeinsam mit 36 anderen FRAP-Angehörigen bzw. Mitgliedern der PCE (m-l), kurz nach der Tötung von Antonio Pose Rodríguez inhaftiert worden. Informationen über die beiden lieferte die Dirección General de Seguridad (Generaldirektion für Sicherheit), die im franquistischen Spanien unter anderem der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“[14] diente.[15] Ihr zufolge sei María Jesús Dasca Penelas für die FRAP mit Agitation und Propaganda befasst gewesen. Im Falle von Concepción Tristán López vermutete die Generaldirektion eine Beteiligung an der Planung von Attentaten.[16] Beide Frauen bekannten sich zwar zur FRAP, stritten die ihnen vorgeworfenen Taten jedoch ab.[17]

In der Berichterstattung über die zwei Frauen fanden vor allem deren Schwangerschaft, die im Falle von Tristán López bestätigt und bei Dasca Penelas vermutet wurde, Erwähnung.[18] Eine mögliche Begnadigung aufgrund ihrer Schwangerschaft wurde in der Berichterstattung immer wieder thematisiert.[19] Neben der potentiellen Strafmilderung berichteten die Zeitungen auch über die Kritik an den Urteilen. Das sozialdemokratische Bundesfrauenkomitee drückte in einer in der „Arbeiter-Zeitung“ erwähnten Protestnote seine

[…] Abscheu und tiefe Erschütterung [darüber aus, Anm.] […], daß in Spanien zwei schwangere Frauen durch ein Militärgericht ohne gerichtlich einwandfreies Verfahren zum Tode durch die mittelalterlich grausame Garotte verurteilt wurden.[20]

Neben dem Bundesfrauenkomitee, mehreren Nichtregierungsorganisationen, wie Amnesty International, verurteilten auch der damalige Papst Paul sowie zahlreiche hochrangige Politiker:innen verschiedener europäischer Länder die Todesurteile und verlangten die Begnadigung der Angeklagten.[21] In einem Kommentar in der „Volksstimme“ wurde ein Telegramm des Bundes Sozialistischer Freiheitskämpfer aufgegriffen. In diesem hieß es, die Todesurteile gegen die zwei Schwangeren hätten gezeigt, dass „der Faschismus sein barbarisches Wesen nicht geändert habe“.[22] In dem Kommentar der „Volksstimme“ wurde das Protestschreiben zum Anlass genommen, um die österreichische Regierung unter Bruno Kreisky zu kritisieren, da diese sich nicht ausreichend gegen die Todesurteile einsetzte.[23] Wie dieses Beispiel zeigt, wurde die Reaktion auf die Todesurteile medial auch für Kritik an den politischen Mitbewerber:innen in Österreich genutzt.

Die in der Berichterstattung erwähnte Verurteilung der beiden Frauen sowie deren Schwangerschaft scheinen oftmals dazu zu dienen, die besondere Brutalität des franquistischen Regimes zu unterstreichen. Dies zeigt ein Kommentar aus der „Arbeiter-Zeitung“:

„Die franquistische „Humanität“ im Falle der zum Tod verurteilten zwei schwangeren Frauen besteht darin, daß sie laut Gesetz während der Schwangerschaft und dem Stillen des Neugeborenen nicht hingerichtet werden dürfen, daß aber die Todesstrafe vier Monate nach der Niederkunft vollzogen wird – eine besonders teuflisch-unmenschliche Quälerei.“[24]

Außer zu ihrer Schwangerschaft und der Erwartung ihrer möglichen Begnadigung finden sich aber zu Dasca Penelas und Tristán López kaum weitere Informationen in den österreichischen Medien.

Von den elf Verurteilten wurden insgesamt sechs Personen begnadigt. Die Todesurteile von María Jesús Dasca Penelas und Concepción Tristán López sowie die der restlichen Begnadigten wurden schließlich in langjährige Haftstrafen umgewandelt.[25] Die am 27. September vollzogenen Todesurteile sollten die letzten Hinrichtungen während des Franquismus und vor Abschaffung der Todesstrafe in Spanien sein. 1976 brachte Concepción Tristán López ihr Kind im Gefängnis zur Welt. Im Zuge der Amnestie des Jahres 1977 wurden Tristán López, Dasca Penelas sowie ihre Mitangeklagten aus der Haft entlassen.[26]

Resümee

María Jesús Dasca Penelas und Concepción Tristán López, die zwei zunächst von der Todesstrafe bedrohten Frauen, fanden zwar Erwähnung in der Berichterstattung der untersuchten österreichischen Zeitungen, es wurde aber kaum näher auf ihre Person eingegangen. Auch über die männlichen Angeklagten wurde wenig Persönliches berichtet, lediglich in Bezug auf die Hingerichteten finden sich Berichte über deren letzten Stunden.[27]

Abb. 3: Empörung über Todesurteile, in: Arbeiter-Zeitung, 28.09.1975, Foto: Laura Hazivar.

Eine der Erklärungen hierfür ist, dass die Berichterstattung sich, speziell nach Bestätigung und Vollstreckung der Todesurteile, auf die fünf (männlichen) Hingerichteten und die Reaktionen auf die Urteile fokussierte. In den Fällen, in denen Dasca Penelas und Tristán López erwähnt wurden, ging es vor allem um deren (vermeintliche) Schwangerschaft. Diese diente in den untersuchten Zeitungsartikeln als Beleg für die besondere Härte der franquistischen Diktatur. Zugleich war der Verweis auf das junge Alter und die Schwangerschaft der Angeklagten auch eine Strategie der Verteidigung, die versuchte mittels der Darstellung der beiden Frauen als zukünftige Mütter in der Öffentlichkeit ein milderes Urteil zu erwirken.[28]

Häufig wurde in den untersuchten Zeitungsartikeln eine mögliche Amnestie erwähnt, da die letzte Hinrichtung einer Frau bereits über ein Jahrzehnt zurücklag.[29] Abgesehen von den während des Prozesses geäußerten allgemeinen Foltervorwürfen der Angeklagten zur Erlangung eines Geständnisses, wurde über die verschiedenen Formen von Gewalt, der insbesondere Frauen im franquistischem Spanien ausgesetzt waren, nicht berichtet. Zu diesen zählten etwa sexuelle Übergriffe, Erniedrigungen oder die gezielte Abnahme und Zwangsadoption von Kindern.[30]

Im Vergleich zu den Prozessen gegen die ETA und FRAP 1975 wurde in österreichischen Tageszeitungen über die Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) ausgiebiger berichtet. Dabei wurden zur Beschreibung der weiblichen und männlichen RAF-Mitglieder durchaus ähnliche Begrifflichkeiten verwendet.[31] Zudem wurde bei Frauen, wie Gudrun Ensslin oder Petra Schelm, oftmals ihr Verhältnis zu den Männern der Gruppe, insbesondere zu Andreas Baader, erwähnt und ihre eigenständige Handlungsfähigkeit in Abrede gestellt. Zwar wurde Mutterschaft ebenfalls thematisiert, allerdings mit weniger  Bedeutung belegt als in der Berichterstattung über María Jesús Dasca Penelas und Concepción Tristán López in Spanien.[32]

Laura Hazivar

Anmerkungen

[1] Vgl. Carlos Collado Seidel, Franco. General-Diktator-Mythos, Stuttgart 2015, S. 220ff.

[2] Vgl. Walther L. Bernecker, Spanien-Handbuch. Geschichte und Gegenwart, Stuttgart 2006, S.182ff.

[3] Vgl. Bernecker, Spanien- Handbuch 2006, S. 182ff.

[4] Vgl. Carlos Hermida Revillas, La oposición revolucionaria al franquismo: el Partido Comunista de España (marxista-leninista) y el Frente Revolucionario Antifascista y Patriota, in: Historia y comunicación social 2, 1997, S. 299. Bereits im Jahr 1971 wurde die Gründung der FRAP beschlossen, siehe auch: Mónica Montero Seco, Mujeres en el FRAP. Género, militancia y violencia en España los años setenta, in: Historia del presente, 33 (2019), S. 11.

[5] Vgl. Walther L. Bernecker, Spaniens Geschichte seit dem Bürgerkrieg, München 2018, S. 70., siehe auch Bernecker, Spanien- Handbuch 2006, S. 420.

[6] Vgl. Moisés Prieto, Zwischen Apologie und Ablehnung. Schweizer Spanien-Wahrnehmung vom späten Franco-Regime bis zur Demokratisierung (1969-1982), Köln 2015, S. 148.

[7] Vgl. Oliver Rathkolb, Österreichisch-spanische politische Beziehungen in der Transformationphase in den Siebzigern, in: Wolfram Krömer (Hg.), Spanien und Österreich im 20. Jahrhundert. Akten des Neunten Spanisch- Österreichischen Symposium, Anif/Salzburg 2002, S. 72f.

[8] Vgl. Franco-Regime will zwei Schwangere töten,  in: Volksstimme,  19.09.1975, S.1.

[9] Vgl. Spanien: Todesurteile wie am Fließband, in: Arbeiter-Zeitung 19.09.1975, S. 5.

[10] Vgl. ebd., S. 5., siehe auch: Zwei Schwangere zum Tod verurteilt, in: Die Presse, 19.09.1975, S. 2.

[11] Das Urteil Madrids, in: Die Presse, 19.09.1975, S. 2.

[12] Vgl. ebd.

[13] Vgl. ebd.

[14] Sara Moreno Tejada, La Dirección General de Seguridad durante el Franquismo. Un instrumento clave para la represión política, in: Ivs Fvgit 25, 2022, S. 89. 

[15] Vgl. Moreno Tejada, La Dirección General de Seguridad durante el Franquismo 2022, S. 89. 

[16] Vgl. Montero Seco, Mujeres en el FRAP 2019, S. 19.

[17] Vg. Montero Seco  2019, S. 19f.

[18] Vgl. ebd. 19.

[19] Vgl. Zwei Schwangere zum Tode verurteilt, in Die Presse, 19.09.1975, S. 2.

[20] Weltprotest gegen die Franco-Justiz, in: Arbeiter Zeitung, 20.09.1975, S. 5.

[21] Vgl. ebd.

[22] Verschlafene Humanität?, in: Volksstimme 21.09.1975, S. 1.

[23] Vgl. ebd. S. 1.

[24] Vgl. Friedrich Katscher, Gegenterror in Spanien, in: Arbeiter-Zeitung, in: Arbeiter-Zeitung, 24.09.1975, S. 5.

[25] Vgl. Montero Seco, 2019, S. 20.

[26] Vgl. ebd., S. 20.

[27] Vgl. Madrid: Sechs begnadigt, aber fünf Exekutionen, in: Die Presse, 27./28.09.1975, S. 1., auch: Fünf Todesurteile wurden vollstreckt, in: Volksstimme, 28.09.1975, S. 1 und 3.

[28] Vgl. Montero Deco 2019, S. 19.

[29] Vgl. La última ejecución de una mujer en España, in: La Vanguardia, unter: https://www.lavanguardia.com/historiayvida/historia-contemporanea/20200411/48394915951/ultima-mujer-ejecutada-espana-garrote-vil-pilar-prades-antonio-lopez-sierra.html (zuletzt aufgerufen am: 14.02.2024).

[30] Vgl. Mónica Montero Deco, La dictadura franquista y la represión de las mujeres, in: Mary Nash (Hg.), Represión, resistencias, memoria. Las mujeres bajo la dictadura franquista. Granada 2013, S. 14f.

[31] Vgl. Carina Hofböck, Die Berichterstattung über die RAF-TerroristInnen in den österreichischen Printmedien, Masterarbeit, Wien 2010, S. 96f.

[32] Vgl. Hofböck, Die Berichterstattung über die RAF-TerroristInnen in den österreichischen Printmedien, 2010, S. 73f.

By |2024-03-17T21:39:46+01:0015. März 2024|Gesellschaft&Geschichte|0 Comments

Laura Hazivar studiert im Master Politikwissenschaft und Zeitgeschichte an der Universität Wien. Ihre Bachelorstudien der Politikwissenschaft und Geschichte absolvierte sie an der Universität Wien und der Universidad de Alcalá (UAH) in Spanien. Sie interessiert sich besonders für österreichische und spanische Zeitgeschichte, Geschichtspolitik sowie Demokratisierungsprozesse.

Leave A Comment

Die folgenden im Rahmen der DSGVO notwendigen Bedingungen müssen gelesen und akzeptiert werden:
Durch Abschicken des Formulares wird dein Name, E-Mail-Adresse und eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung. Alle Kommentare werden vor Freischaltung von uns überprüft.