Um die Chancen auf ein Leben nach dem Tod nicht durch die Sünde des ‚Selbstmords‘ aufs Spiel zu setzen, griffen suizidale Frauen und Männer im frühneuzeitlichen Europa mitunter zu drastischen Mitteln: Sie provozierten bewusst ihre eigene Hinrichtung.
In der Frühen Neuzeit waren Selbsttötungen als Handlung gegen Gott, Natur und Gesellschaft in weiten Teilen Europas gesellschaftlich stigmatisiert und kriminalisiert.[1] Wie in anderen Regionen Europas auch differenzierten die österreichischen Gesetze zwischen Selbsttötungen aus ‚Gebrechen der Vernunft‘ und jenen, die im vollen Wissen um die Tragweite der Handlung begangen wurden. Je nach Zuschreibung zu einer dieser beiden Kategorien variierten der weitere Umgang mit dem toten Körper und die Frage, welche Sanktionen verhängt wurden. Während als ‚unzurechnungsfähig‘ befundene SuizidentInnen gute Chancen hatten, ein christliches Begräbnis ‚in Stille‘, d.h. ohne Gepränge, auf dem Friedhof zu erhalten, hatten ‚böswillige‘ SuizidentInnen mit schärferen Konsequenzen zu rechnen. Ihre Körper wurden üblicherweise vom Scharfrichter außerhalb des Friedhofs verscharrt, mitunter war auch die Konfiskation von Gütern des/der Verstorbenen möglich.[2]
Die Logik hinter indirekten Selbsttötungen durch Todesstrafe
Anzunehmen ist, dass in der religiös aufgeladenen Atmosphäre des 18. Jahrhunderts für potentielle SuizidentInnen die Frage nach den Heilsaussichten im Jenseits mindestens ebenso wichtig war – wenn nicht sogar wichtiger – als der Umgang mit dem Leichnam und den materiellen Gütern. Selbst wenn für als ‚unzurechnungsfähig‘ befundene SuizidentInnen die Möglichkeit in den Himmel zu kommen, nicht kategorisch ausgeschlossen wurde, kann konstatiert werden, dass alle SuizidentInnen – egal ob sie sich ‚aus Gebrechen der Vernunft‘ oder ‚böswillig‘ suizidierten – ihre Chancen auf ein ewiges Leben nach dem Tod durch ihren selbstverursachten Tod aufs Spiel setzten.[3]
Um ihr Seelenheil nicht diesem Risiko auszusetzen, bemächtigten sich daher manche Frauen und Männer der Todesstrafe und instrumentalisierten diese für ihre eigenen Bedürfnisse. Denn im Gegensatz zum ‚Selbstmord‘[4] bot jedes andere, noch so schwere Verbrechen die Zeit und Möglichkeit, es zu bereuen und zu beichten. Zum Tode Verurteilte wurden als ‚arme Sünder‘ intensiv seelsorgerisch betreut. Die Zurschaustellung von Reue, Buße und Vergebung der Sünden der DelinquentInnen war Teil des öffentlichen Hinrichtungsrituals. Die Vollstreckung der Todesstrafe bot demnach nicht nur einen von einem Professionisten durchgeführten sicheren Tod, sondern auch eine erstklassige seelsorgerische Vorbereitung darauf. Diese Kombination wurde von vielen ZeitgenossInnen als eine Garantie für den Eintritt in das Himmelreich aufgefasst.[5]
Die Logik all jener, die durch das Verüben eines Schwerverbrechens gezielt ihre Hinrichtung provozierten, basierte somit auf zwei Voraussetzungen: zum einen auf der religiös-gesellschaftlichen Verurteilung von Suizid und der damit verbundenen Unsicherheit das Seelenheil betreffend. Zum anderen auf den Mechanismen und seelsorgerischen Begleitmaßnahmen des von den weltlichen und geistlichen Obrigkeiten im Zuge der Todesstrafe praktizierten Hinrichtungsrituals.
Terminologie und Abgrenzung des Forschungsgegenstandes
Sowohl im zeitgenössischen Kontext als auch in der aktuellen Forschungsliteratur kursieren verschiedene Begrifflichkeiten, die dieses Phänomen benennen. Der zeitgenössische Jurist und Strafrechtsreformer Carl Ferdinand Hommel (1722–1781) verwendete beispielsweise den Ausdruck „mittelbarer Selbstmord“,[6] der sich in der Gegenwart in Bezeichnungen wie ‚indirekter Selbstmord‘ oder, im Englischen, als ‚indirect suicide‘ wiederfindet. Semantisch umfassen diese Begriffe allerdings nicht nur das oben geschilderte Phänomen, sondern alle erdenklichen Möglichkeiten, wie jemand aktiv oder passiv seinen eigenen Tod herbeiführen kann. Dies würde beispielsweise auch Verhaltensweisen inkludieren, bei denen jemand absichtlich sein Leben in Gefahr bringt, was in Zedlers Grossem vollständigen Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste wiederum als „subtiler Selbst=Mord“ benannt wird.[7]
Bezeichnungen wie „suicide murder“, „suicidal murder“, oder „murder-suicide“, wie sie von beispielsweise Arne Jansson und dem dänischen Historiker Tyge Krogh verwendet werden,[8] verweisen auf eine spezifische Form des indirekten Suizids: Auf jene, bei der ein anderer Mensch – oftmals ein Kind – getötet wird, um in Folge für diesen Mord hingerichtet zu werden. Diese Variante scheint tatsächlich eine der häufigsten gewesen zu sein bzw. jene, die am stärksten die Aufmerksamkeit der ZeitgenossInnen erregte und somit entsprechen gut überliefert ist. Möchte man allerdings andere Varianten von indirekter Selbsttötung durch Todesstrafe in den Blick nehmen, ist der Begriff „Suizidalmord“ unzulänglich, da er solche per Definition ausschließt und damit eine breitere Perspektive auf das Phänomen verstellt.
Die US-amerikanische Historikerin Kathy Stuart wählte den Ausdruck „suicide by proxy“, der eine gewisse Offenheit in Hinblick auf die gewählte Methode, mit der die Verhängung der Todesstrafe erreicht werden sollte, erlaubt.[9] Doch stellt sich auch hier das Problem, dass die Begrifflichkeit nur vage auf die dem Phänomen so eigenen Spezifika verweist. „Suicide by proxy“ inkludiert auch Praktiken, bei denen durch bewusst herbei geführte Handgreiflichkeiten oder aggressives Verhalten der eigene Tod provoziert wurde, beispielsweise durch Duellieren oder bei Wirtshaushändel. Dies geschieht allerdings ohne dass jene Person, die sozusagen ‚stellvertretend‘ für das suizidale Individuum die Tötung vornahm, sich dieser Rolle bewusst war. Wesentlich für das von mir beschriebene Phänomen ist aber, dass nicht ein willkürlich gewähltes Individuum, sondern die weltlichen und geistlichen Obrigkeiten im Rahmen einer kreativen Justiznutzung wider Willen zu Handlangern gemacht und die Hinrichtungsrituale instrumentalisiert wurden.
Die von mir gewählte, zugegebenermaßen etwas sperrige Bezeichnung „indirekte Selbsttötung durch Todesstrafe“ ist an die von Craig Koslofsky und Dana Rabin verwendete Formulierung „capital punishment suicide“[10] angelehnt. Sie beschreibt meines Erachtens am adäquatesten, worauf der Fokus liegen sollte, indem sie erstens auf den Aspekt der Selbsttötung, zweitens auf die Offenheit in Hinblick auf das gewählte Schwerverbrechen sowie drittens auf die intendierte Art zu sterben – nämlich durch obrigkeitliche Hinrichtung – verweist. Als abgrenzbarer Forschungsgegenstand geraten folglich nur jene Praktiken in den Blick, bei denen Frauen und Männer aus Kalkül und mit der Absicht ihr eigenes Leben zu verwirken, ein mit der Todesstrafe geahndetes Verbrechen begingen, um ihr Leben durch die Hand des Scharfrichters zu beenden.
Forschungsstand und Charakteristika
Wenngleich indirekte Selbsttötungen durch Todesstrafe unter FrühneuzeithistorikerInnen kein völlig unbekanntes Phänomen sind, hält sich die Forschung darüber noch in überschaubaren Grenzen. Bisherige Studien dazu stammen primär aus dem anglo-amerikanischen und skandinavischen Raum und legen einen geographischen Fokus auf den Norden Europas.[11] Das Gros der Studien beschäftigt sich mit einer einzigen Variante der Selbsttötung durch Todesstrafe, mit dem so genannten Suizidalmord, bei dem die Todesstrafe durch einen Mord – häufig an einem ‚unschuldigen‘ Kind – erwirkt wurde. Darüber, dass es sich dabei um nur eine, wenn auch besonders spektakuläre Variante handelt, scheint Konsens zu herrschen. In der Forschungsliteratur genannt werden immer wieder auch andere Vorgehensweisen, um zum Tode verurteilt zu werden, wie beispielsweise Brandstiftung, Geldfälschung, Landesverrat, Bestialitas oder Verbrechen gegen die Religion.[12] Nicht immer wurden diese Verbrechen auch tatsächlich verübt; mitunter stellten sich Frauen und Männer den Behörden und bezichtigten sich selbst eines dieser Verbrechen, in der Hoffnung, basierend auf ihrem Geständnis, hingerichtet zu werden.[13]
Länderübergreifend dürfte es sich bei indirekten Selbsttötungen durch Todesstrafe um eine Praxis handeln, die fast ausschließlich von Angehörigen der Unterschichten praktiziert wurde. Wenngleich Fälle in ruralen Gebieten nicht unbekannt sind, scheint es sich doch primär um ein urbanes Phänomen zu handeln, das häufig clusterartig auftritt, was einen starken Nachahmungseffekt vermuten lässt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass es sich dabei um eines der wenigen Verbrechen handelt, bei dem ein eindeutiger Frauenüberhang festzustellen ist. Wie Kathy Stuart zeigen konnte, trifft dies zumindest auf die Suizidalmord-Variante zu und ist besonders ausgeprägt, wenn ausschließlich archivalische Quellen wie Gerichtsakten, Hinrichtungspamphlete und Zeitungsberichte berücksichtigt werden.[14] Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Tyge Krogh für das frühneuzeitliche Dänemark.[15] Ob dies allerdings – abseits von Suizidalmord – auch für andere Verbrechenskategorien der Fall ist, bleibt noch zu prüfen. Fest steht, dass diese Form der indirekten Selbsttötung im Widerspruch zu der Annahme steht, wonach schwere kriminelle Handlungen von Frauen – im Vergleich zu jenen von Männern – weniger häufig gewesen seien bzw. seltener physische Gewalt inkludierten.[16]
Die bis dato einzige Monographie zu indirekten Selbsttötungen durch Todesstrafe stammt vom dänischen Historiker Tyge Krogh und fokussiert einzig die Variante Suizidalmord. Er vertritt vehement die These, dass es sich dabei um eine „lutherische Plage“, so auch der Titel seines Buches, handeln würde und das Phänomen stark von den konfessionellen Rahmenbedingungen abhängig sei.[17] Die Situation im vorwiegend katholisch geprägten Wien scheint in seiner Diktion eine Ausnahme gewesen zu sein.[18] Hier sind bereits für das frühe 18. Jahrhundert Edikte nachweisbar, die der Eindämmung des ‚Mordes aus Lebensüberdruß‘ dienen sollten, was als Beleg dafür gelesen werden kann, dass dieses Phänomen bereits zu diesem Zeitpunkt ein virulentes Problem geworden war.[19]
Abgesehen von wenigen Randnotizen in kriminalitätshistorischen Forschungen gibt es bis dato allerdings keine genaueren Untersuchungen zu indirekten Selbsttötungen durch Todesstrafe im frühneuzeitlichen Wien. Dies überrascht auch deshalb, da in und über Wien tätige HistorikerInnen wie Peter Csendes und Susanne Hehenberger bereits vor einigen Jahren auf das auffallend häufige Auftreten von Morden an fremden Kindern einerseits, und Verbrechen gegen die Religion andererseits hingewiesen haben.[20] So kann beispielsweise Susanne Hehenberger zeigen, dass im Wien des frühen 18. Jahrhunderts neben (Kinds)Mord vor allem das Verbrechen der ‚tätlichen Blasphemie‘ in vielen Fällen als Mittel zum Zweck der eigenen Hinrichtung diente.[21]
Forschungsfragen
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass sich gerade das frühneuzeitliche Wien als Ausgangpunkt für weitere Untersuchungen anbietet. Ausgehend von dokumentierten Fällen könnte in einem ersten Schritt ein Verzeichnis angelegt werden, das indirekte Selbsttötungen durch Todesstrafe systematisch erfasst und Informationen zum Sozialprofil der TäterInnen, v.a. zu den Kategorien Geschlecht, Stand und Konfession enthält. Die Quellenbasis dafür bilden das Wienerische Diarium[22], die in der Wienbibliothek überlieferten gedruckten Todesurteile[23] sowie ein von der Totenbruderschaft von 1702–1833 geführtes Verzeichnis über die von ihren Mitgliedern zur Hinrichtung begleiteten MaleficantInnen.[24]
In der Analyse sollte der Fokus darauf gelegt werden, ob eine spezifisch katholisch-konfessionelle Prägung des Phänomens feststellbar ist und wenn ja, auf welche Art und Weise sich dies manifestiert. In diesem Zusammenhang erscheint es mir vielversprechend, das Augenmerk auf die Verflechtung von religiösen (Heils)Vorstellungen, obrigkeitlicher Umsetzung von Recht und Gerechtigkeit sowie individueller agency der historischen AkteurInnen zu legen.
Ein weiterer Themenschwerpunkt könnte um die Kategorie Geschlecht oszillieren. Hier gilt es einerseits zu eruieren, ob sich der oben genannte Frauenüberhang auf Suizidalmorde beschränkt, oder auch in anderen Formen indirekter Selbsttötung durch Todesstrafe zutage tritt. Zu fragen wäre, ob geschlechtsspezifische Unterschiede in der Bestrafung bzw. in den Reaktionen auf das Verbrechen feststellbar sind. Auch in Hinblick auf die Frage nach den religiösen (Heils)Vorstellungen könnte sich eine geschlechtersensible Perspektive als produktiv erweisen.
Schließlich bliebe zu klären, inwiefern die Befunde aus Wien die Ergebnisse der bisherigen internationalen Forschung widerspiegeln. Erste Recherchen und die stichprobenartige Sichtung von Quellenmaterial legen jedenfalls den Schluss nahe, dass indirekte Selbsttötungen durch Todesstrafe auch im frühneuzeitlichen, katholisch geprägten Wien für Aufsehen sorgten.
Anmerkungen
[1] Vgl. dazu die umfangreiche Forschungsliteratur zum Thema Selbsttötung in der Frühen Neuzeit. Exemplarisch genannt seien Jeffrey R. Watt, From Sin to Insanity: Suicide in Early Modern Europe (Ithaca: Cornell University Press 2004); Michael MacDonald und Terence Murphy, Sleepless Souls: Suicide in Early Modern England (Oxford: Clarendon Press, 1990); Vera Lind, Selbstmord in der Frühen Neuzeit: Diskurs, Lebenswelt und kultureller Wandel am Beispiel der Herzogtümer Schleswig und Holstein (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1999); Alexander Kästner, Tödliche Geschichte(n): Selbsttötungen in Kursachsen im Spannungsfeld von Normen und Praktiken (1547–1815) (Konstanz: UVK, 2012); Arne Jansson, From Swords to Sorrow: Homicide and Suicide in Early Modern Stockholm (Stockholm: Almqvist & Wiksell, 1998).
[2] Vgl. Evelyne Luef, “‘… boshaftig den entsetzlichen selbstmord angethann’: Selbsttötung als strafrechtliches Delikt im frühneuzeitlichen Österreich,” Ermitteln, Fahnden und Strafen. Kriminalitätshistorische Studien vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, ed. Andrea Griesebner and Georg Tschannett (Wien: Löcker Wissenschaft, 2010), 167–178.
[3] Die schwierige Frage nach den Heilsaussichten für SuizidentInnen wird im 4. Kapitel meiner Dissertation diskutiert, vgl. Evelyne Luef, “A Matter of Life and Death: Suicide in Early Modern Austria and Sweden (ca. 1650–1750)” (Dissertation, Universität Wien, 2016), 179–205.
[4] Zu den Begrifflichkeiten Selbstmord – Suizid – Freitod – Selbsttötung vgl. Luef, “A Matter of Life and Death,” 53–62.
[5] Eine ausgezeichnete Erklärung dieses Phänomens bietet Jürgen Martschukat, “Ein Freitod durch die Hand des Henkers: Erörterungen zur Komplementarität von Diskursen und Praktiken am Beispiel von ‘Mord aus Lebens-Überdruß’ und Todesstrafe im 18. Jahrhundert,” Zeitschrift für historische Forschung 27 (2000): 53–74.
[6] Vgl. Lind, Selbstmord, 61; Martschukat, „Freitod“, 54.
[7] Vgl. Johann Heinrich Zedler, Großes vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste, 68 Bde. (Halle/Leipzig, 1732–1754; Nachdruck: Graz, 1993–1999), Bd. 36, Spalte 1600. Online: http://www.zedler-lexikon.de/. Interessanterweise enthält der sehr ausführliche, 20 Spalten umfassende Eintrag zum Lemma „Selbst-Mord“ keinen expliziten Hinweis auf indirekte Selbsttötungen durch Todesstrafe.
[8] Jansson, From Swords to Sorrow; Tyge Krogh, A Lutheran Plague: Murdering to Die in the Eighteenth Century (Leiden/Boston: Brill, 2012).
[9] Kathy Stuart, “Suicide by Proxy: The Unintended Consequences of Public Executions in Eighteenth-Century Germany,” Central European History 41,3 (2008): 413–445.
[10] Koslofsky und Rabin, „The Limits of the State,“ 61.
[11] Bereits genannt wurden die Studien von Jansson, From Swords to Sorrow; Krogh, A Lutheran Plague; Stuart, “Suicide by Proxy”; Koslofsky und Rabin, „The Limits of the State“; Lind, Selbstmord; Martschukat, „Freitod“.
[12] Vgl. Koslofsky und Rabin, „The Limits of the State“ 50; Krogh, A Lutheran Plague, 58–60.
[13] Vgl. Jonas Liliequist, “Bekännelsen, döden och makten: En studie i social kontroll med utgångspunkt från tidelagsbrottet I 1600- och 1700-talets Sverige,” Historia Nu: 18 Umeåforskare om det förflutna, ed. Anders Brändström (Umeå: Forskningsrapport från Historiska institutionen vid Umeå universitet, 1988), 159–166.
[14] Stuart, “Suicide by Proxy”, 429–432.
[15] Krogh, A Lutheran Plague, 58–60.
[16] Zum Themenkomplex Frauen und Kriminalität vgl. exemplarisch Otto Ulbricht (Hg.), Von Huren und Rabenmüttern. Weibliche Kriminalität in der Frühen Neuzeit (Köln/Wien/Weimar: Böhlau, 1995); Ulinka Rublack, The crimes of women in early modern Germany (Oxford u.a.: Clarendon Press, 1999).
[17] Vgl. Krogh, A Lutheran Plague, 97–136.
[18] Vgl. Krogh, A Lutheran Plague, 87 f.
[19] Vgl. das Edikt vom 22. März 1706, Codex Austriacus III, p. 511 f.; Resolution vom 28. Juli 1713, CA III S. 714; Resolution vom 30. August 1715, CA III S. 801 f.
[20] Peter Csendes, „Wiener Strafgerichtsbarkeit im 17. Jahrhundert,“ Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien Bd. 26 (1970): 103–119, 112, 114 f.
[21] Susanne Hehenberger, „‚die beleidigte Ehre GOttes auf das empfindlichste zu rächen, in allweg gesonnen‘. Blasphemie und Sakrileg im 18. Jahrhundert,“ Wien und seine Wienerinnen. Ein historischer Streifzug durch Wien über die Jahrhunderte, hg. Martin Scheutz und Vlasta Valeš (Wien/Köln/Weimar: Böhlau 2008), 179–201.
[22] Fast alle Ausgaben des Wienerischen Diariums sind online über ANNO – AustriaN Newspapers Online, ein Service der Österreichischen Nationalbibliothek, abrufbar, http://anno.onb.ac.at/.
[23] Wienbibliothek, Druckschriftensammlung, Flugschriften und Moritatenflugblätter, Sign. C 39975.
[24] Wienbibliothek, Handschriftensammlung, Ib 18013: Verzeichnis deren von einer Hochlöblichen Privilegirten Kays. Königl. Todten Bruderschaft übernohmenen Malleficanten.
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