Während des nationalsozialistischen Regimes wurde Ehevermittlung als Verpflichtung gegenüber der „Volksgemeinschaft“ inszeniert. Zur Durchsetzung „rassenhygienischer“ Vorstellungen wurden eigene Ehevermittlungsstellen eingerichtet, die als bevölkerungspolitisches Instrument dienen sollten.
Ehevermittlungsstellen waren im NS-Staat zumeist an Gesundheitsämtern oder an den „Rassenpolitischen Ämtern“ verschiedener Gauleitungen angesiedelt und sollten zur Umsetzung nationalsozialistischer Rassenhygiene[1] beitragen. Die ‚bewusste‘ Wahl des Ehepartners, beziehungsweise der Ehepartnerin wurde dabei von Seiten des Regimes als ‚Dienst‘ gegenüber der Volksgemeinschaft[2] dargestellt (siehe Titelzitat[3]). Die Untersuchung von Ehevermittlungsstellen ermöglicht spannende Einblicke in die Vorstellungen von Ehe und heteronormativer Partnerschaft während des nationalsozialistischen Regimes.
Die hier vorgestellten Forschungsergebnisse entstanden im Rahmen meiner Masterarbeit, welche auf der qualitativen Auswertung behördlicher Quellen sowie diverser historischer Zeitschriften- und Zeitungsartikel beruhte. Insgesamt konnte ich 23 Ehevermittlungsstellen[4] nachweisen, die zwischen 1936 und 1944 gegründet wurden. Diese Einrichtungen waren geografisch breit gestreut und befanden sich etwa in Berlin, Breslau, Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg sowie in Leipzig und Stuttgart.
Die Arbeit in den nationalsozialistischen Ehevermittlungsstellen ist als hochgradig bürokratisiert zu beschreiben und basierte auf biologistischen und rassistischen Maßstäben. Zur Beurteilung der Ehetauglichkeit eines Paares fanden die Untersuchungen und die Ausstellung des Ehetauglichkeitszeugnisses (erforderlich nach dem Ehegesundheitsgesetz[5]) in der Regel durch den Amtsarzt statt. Neben den Amtsärzten als Entscheider zählten Fürsorgerinnen als Zuträgerinnen von Informationen zu den zentralen AkteurInnen in den Gesundheitsämtern. Auch in den Ehevermittlungsstellen waren Frauen als Mitarbeiterinnen beschäftigt.
„,dass erbkranke Sterilisierte sich heiraten können.“[6]
Die nationalsozialistischen Ehevermittlungsstellen hatten sehr unterschiedliche Zielgruppen. Einerseits sollten zwangssterilisierte Frauen und Männer einander vermittelt werden. Diese durften aufgrund des Gesetzes zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) nur jene Personen heiraten, die entweder natürlich unfruchtbar oder infolge des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts zwangssterilisiert worden waren. Andererseits waren ab den 1940er Jahren vermehrt auch Eheanbahnungsmöglichkeiten für Frauen und Männer geschaffen worden, die nicht als erbkrank diskriminiert wurden.
Ungefähr 400.000 Menschen wurden infolge des Urteils nationalsozialistischer Erbgesundheitsgerichte zwangssterilisiert.[7] Diese gewaltsamen körperlichen Eingriffe wurden auf Basis des sogenannten Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses durchgeführt, welches acht als erblich definierte psychiatrische (soziale) und körperliche Leiden sowie „schwere[n] Alkoholismus“[8] als Gründe für eine Zwangssterilisation nannte.[9] Diese führte bei den betroffenen Frauen und Männern zu andauernder physischer und psychischer Belastung, nicht selten auch zum Tod.[10]
In Anbetracht der heterogenen Zielgruppen nationalsozialistischer Ehevermittlungsinitiativen eröffnet sich nun die Frage nach den Motivationen, die hinter der Gründung der diversen Stellen steckten. Diese sollen nun thematisiert werden.
„Sie sollen aber […] nicht als Volksgenosse zweiten Ranges angesehen werden.“[11]
Um in eine der Ehevermittlungsstellen für zwangssterilisierte Menschen[12] aufgenommen zu werden, mussten genaue Informationen über den gesundheitlichen Zustand angegeben werden. Je nachdem an welcher Erbkrankheit die oder der Betroffene litt, wurden interessierte EhepartnerInnen vorgeschlagen. Befürworter einer solchen Ehevermittlung war etwa der Gehörlosenlehrer Herbert Weinert.[13] Eine zentrale Motivation für die Errichtung derartiger Stellen beschreibt Weinert in einem Beitrag in der Zeitschrift „Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie“ mit folgenden Worten: „Es ist durchaus nicht gleichgültig für das Leben eines Volkes, ob eine gewisse Gruppe von Menschen, die in unserem Falle nicht nur die Erbkranken, sondern auch ihre Angehörigen umfaßt, sich in ihren Rechten geschmälert und für ein Opfer bestraft fühlt.“[14]
Hierbei tritt die machtpolitische Dimension der Ehevermittlungsstellen klar hervor. Man erhoffte sich von Initiativen zur Ehevermittlung für zwangssterilisierte Menschen, den Widerstand gegenüber dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zu mindern.[15] Zudem zielte man durch die Ehevermittlungsstellen darauf ab, „die Ehe des erblich Gesunden mit einem Erbuntüchtigen“[16] zu verhindern.
Ein nicht zu vernachlässigendes Motiv hinter der Gründung von eigenen Ehevermittlungsstellen für zwangssterilisierte Menschen war schließlich auch der Wunsch nach Kontrolle über die (weibliche) Sexualität.[17] So schreibt etwa Walter Schnell, der als Leiter des Gesundheitsamts Halle sowie als Richter am dortigen Erbgesundheitsgerichts tätig war:[18] „Es ist eine begründete Erfahrung, daß Erbkranken, nachdem die Gefahr der Schwangerschaft ausgeschaltet ist, bezüglich unehelicher Geschlechtsbetätigung ein Hemmungsfaktor fehlt.“[19] Doch auch bei Männern würde „triebhaft ungehemmter wechselnder Geschlechtsverkehr die Gefahr der Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten erhöh[en].“[20]
Die Einrichtung von Ehevermittlungsstellen wurde noch aus anderen Gründen verfolgt. So ging man davon aus „[d]aß sich überdies auch wirtschaftliche Vorteile ergeben können, die u. U. die Entlastung des Staates hinsichtlich zu gewährender Unterstützungen zur Folge“[21] haben könnte. Auch Schnell schreibt von „einer Entlastung des Arbeitsmarktes dadurch, daß sterilisierte weibliche Erbkranke durch Ehe versorgt werden“[22]. Darüber hinaus spielte der Gedanke, durch eine Verheiratung von zwangssterilisierten Menschen eine Verringerung von Anstaltskosten zu erzielen, eine gewisse Rolle.[23]
„die Lücken schließen helfen“[24]
Zu den Ehevermittlungsangeboten für sogenannte erbgesunde Frauen und Männer zählten unter anderem die Ehevermittlungsstellen für invalide Soldaten. Diesen sollten besonders aufopferungswillige Partnerinnen an die Seite gestellt werden, „die ihre Lebensaufgabe darin sehen, einem Schwerstkriegsbeschädigten (schwer Körperbehinderten, Entstellten, Blinden oder Gehörlosen) Lebensgefährtin zu sein.“[25] Die Ehe mit einem Kriegsinvaliden wurde als Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft propagiert und sollte die Bevölkerungsverluste als Folge des Krieges ausgleichen.
Dies wird etwa in einem Zeitungsartikel aus dem November 1942 deutlich, welcher die Ehevermittlung für invalide Soldaten als eine Aufgabe beschreibt, die „im Interesse des Volksganzen“[26] steht. „Denn diese Kämpfer“ – so heißt es weiter – „, denen infolge ihrer Versehrtheit das Eingehen einer Ehe sehr erschwert wird, gehören ja zur Blüte deutscher Männlichkeit“[27] und hätten „unter anderen Verhältnissen ohne weiteres eine Lebensgefährtin gefunden und dem Staate Kinder geschenkt“[28].
„besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Wertigkeit“[29]
In einer vom Reichsministerium des Innern einberufenen Besprechung im Oktober 1943, die die Errichtung von Ehevermittlungsstellen in mehreren Städten (darunter auch in Wien) thematisierte, erfolgten Hinweise für die praktische Arbeit jener „Ehevermittlungsstellen für Kriegsbeschädigte und Kriegerwitwen“:
a) Der Blinde muß möglichst verheiratet das Lazarett verlassen.
b) Der Kriegsversehrte ist leicht geneigt, eine ältere Frau zu heiraten, was bevölkerungspolitisch unerwünscht ist; das Heiratsalter der Frauen muß deshalb möglichst herabgedrückt werden,
c) Die Kriegerwitwe muss möglichst bald verheiratet werden, damit sie über den für sie schwierigsten Moment hinwegkommt, daß alle Männer aus dem Felde heimkehren, nur der ihre nicht.[30]
Sehr aussagekräftig ist auch die Beschreibung der weiblichen Zielgruppe der „Ehevermittlung für Kriegsversehrte und Kriegerwitwen“. So heißt es in einem Rundschreiben des Reichsministeriums des Innern vom Mai 1943 diesbezüglich:
[A]n die Frau eines Schwerbeschädigten werden besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Wertigkeit, ihrer Charakter-, Willens- und Gemütslage zu stellen sein. Sie soll nicht nur nach Ausbildung und Werdegang über beste Kenntnis und Erfahrung in Hauswirtschaft und Kinderaufzucht verfügen, sondern darüber hinaus Zeit zur pflegerischen und menschlichen Betreuung des Versehrten finden.[31]
In Bezug auf die Rezeption der Ehevermittlungsangebote durch die jeweilige Zielgruppe sei an dieser Stelle noch auf die Breslauer „Ehevermittlungsstelle für Kriegsversehrte und Kriegerwitwen“ hingewiesen, die über zu wenige Vermittlungsanfragen klagt:
„Die bisherigen Erfahrungen sind nicht allzu ermutigend. Einerseits ist der Bedarf nach Ehevermittlung bei den Kriegsversehrten nicht sehr groß – offenbar wollen die Männer, denen ihre körperliche Beschaffenheit es irgend erlaubt, ihre zukünftige Gattin frei und ohne Vermittlung wählen – andererseits ist die Zahl der Frauen [,] die tatsächlich sich zu einer Heirat mit einem mehr oder minder hilflosen Mann entschliessen können, auch nicht groß.“[32]
„nicht mehr Privatsache, sondern Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft.“[33]
Neben den Ehevermittlungsstellen für invalide Soldaten wurde außerdem die sogenannte „Briefzentrale des Reichsbundes Deutsche Familie“ mit diversen Zweigstellen eröffnet. Ziel war es, Briefkontakte zwischen (jungen) Männern und Frauen zu vermitteln. Die Notwendigkeit der Einrichtung jener Stellen wurde damit begründet, dass „[d]ie kriegsbedingten Verhältnisse […] für viele Volksgenossen den üblichen Weg zur Heirat sehr schwierig gestaltet [hätten].“[34] In weiterer Folge wurden in mehreren Städten Zweigstellen der „Briefzentrale“ eingerichtet. Es sollten allerdings „nur Volksgenossen zugelassen werden, die nach ärztlichem und erbbiologischem Urteil und damit auch nach den Bestimmungen des Ehegesundheitsgesetzes zur Ehe geeignet“[35] wären.
In Bezug auf die Ehevermittlungspläne der NationalsozialistInnen zeigte sich eine deutliche Diskrepanz zwischen der detaillierten Planung der Stellen und deren tatsächlichen Resultaten. Während immer wieder von Gesundheitsämtern und NS-Funktionären auf ein reales Bedürfnis der Zielgruppen nach staatlichen Ehevermittlungsstellen hingewiesen wurde, sollten die Ehevermittlungspläne von Seiten des nationalsozialistischen Regimes in erster Linie einen bevölkerungspolitischen Zweck erfüllen.
„[I]ch zweifle nicht daran, daß die Erfolge bei größerem Bekanntwerden der Einrichtung zahlreicher werden.“[36]
Insgesamt lassen sich die tatsächlichen Vermittlungserfolge – das heißt die Zahl der aus der Ehevermittlung resultierenden Eheschließungen – schwer einschätzen. Eine quantitative Aussage für alle Ehevermittlungsstellen ist nicht möglich, da nur über einzelne Einrichtungen Näheres bekannt ist. Die Dresdner „Ehevermittlungsstelle für Erbkranke“ bearbeitete laut einem Artikel Herbert Weinerts zwischen Sommer 1936 und Herbst 1940 1.130 Anträge auf Ehevermittlung.[37] Einen Einblick in die Vermittlungsergebnisse dieser Stelle gibt etwa folgendes Zitat:
Bis zum 1. Mai 1940 waren insgesamt 24 dauernde Verbindungen hergestellt. Von diesen haben mit Sicherheit 7 geheiratet. 9 waren eine dauernde Verbindung eingegangen, ohne etwas über Verlobung oder Eheschließung zu melden. 8 waren nach kurzer Zeit wieder auseinandergegangen.[38]
Im Jänner 1941 ernannte der Reichsminister des Innern sowohl die Dresdner Ehevermittlungsstelle als auch jene am Berliner Hauptgesundheitsamt – welche von 69 Ehen berichtete, die zwischen 1939 und 1943 vermittelt worden wären[39] – zu „Reichsstellen“ für Ehevermittlung.[40] In dem entsprechenden Schreiben wurde dies damit begründet, dass es, „wegen der zu geringen Auswahl an geeigneten Bewerbern innerhalb des Bezirks eines Gesundheitsamtes“[41], notwendig sei, auch überregional tätige Stellen einzurichten.
Durch diese Zahlen wird deutlich, dass die realen ‚Erfolge‘ der Vermittlungsarbeit jener nationalsozialistischen Ehevermittlungsstellen sehr begrenzt waren und es sich dabei viel mehr um theoretische, bevölkerungspolitische Initiativen handelte, die während ihrer Existenzdauer nicht den angestrebten Einfluss auf die EhepartnerInnenwahl der Bevölkerung nehmen konnten.
„…ein staatsrechtlicher Hoheitsakt, der im Namen des Reichs erfolgt.“[42]
Während die Ehevermittlung für zwangssterilisierte Menschen eine Fortführung ihrer Diskriminierung bedeutete – indem sie nur anderen zwangssterilisierten oder natürlich unfruchtbaren Menschen vermittelt werden konnten und ihnen jede andere Eheschließung verboten war – sollte die Ehevermittlung für jene Frauen und Männer, die nicht als erbkrank diskriminiert wurden, zu einer Steigerung erwünschter Ehen und Geburten führen. In beiden Fällen wurde die ‚bewusste‘ Wahl des Ehepartners, beziehungsweise der Ehepartnerin, als Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft dargestellt. Durch die nationalsozialistischen Ehevermittlungsstellen sollte damit ein weiterer Mechanismus zur Kontrolle der Reproduktions(un)fähigkeit der Bevölkerung eingerichtet werden.
Vollständiger Bildnachweis für Abb. 1–3:
Walter Vetzberger, Die Brücke von „ihr“ zu „ihm“. Rassenhygienische Ehevermittlung für Schwerstkriegs- und Terrorversehrte, Wiener Illustrierte, Das Interessante Blatt, 26.1.1944, Aufnahmen: Atlantic-Ehrig, hier online, 4–5.
Es wurde versucht alle RechteinhaberInnen ausfindig zu machen und die entsprechenden Urheberrechte zu klären. Allfällige RechteinhaberInnen werden gebeten sich bei der Verfasserin dieses Beitrags zu melden.
Anmerkungen
[1] Jene Begriffe, die dem Kontext der Eugenik entsprangen, wurden in diesem Beitrag kursivgesetzt, um auch formalsprachlich eine Distanzierung von diesen Termini deutlich zu machen. Im Umgang mit problematischen Begriffen orientiert sich dieser Text dabei an dem Werk von Claudia Spring, Zwischen Krieg und Euthanasie. Zwangssterilisationen in Wien 1940–1945 (Wien u.a.: Böhlau, 2009). Die Bezeichnungen der Ehevermittlungsstellen wurden hingegen in Anführungszeichen gestellt.
[2] Zum Themenkomplex rund um das Konstrukt der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft siehe etwa Detlef Schmiechen-Ackermann (Hg.), Volksgemeinschaft‘: Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im ‚Dritten Reich‘? Zwischenbilanz einer kontroversen Debatte (Paderborn/ München/ Wien/Zürich: Ferdinand Schöningh, 2012) und Michael Wildt, Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte (Berlin: Suhrkamp2 2019).
[3] Titelzitat: Arthur Gütt, Die Rassenpflege im Dritten Reich (Schriften des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, verschriftlichter Vortrag vom 05.07.1939 in München) 11.
[4] An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich diese Zahl lediglich auf die für meine Masterarbeit analysierten Quellen bezieht und daher nicht als endgültig anzusehen ist. Hierfür benötigt es weiterführende quantitative Analysen aller im Kontext zu nationalsozialistischer Ehevermittlung stehenden Quellen.
[5] Siehe Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes, 18.10.1935, RGBl, Teil 1, Nr. 114, 19.10.1935, hier online, 1246. Zur Ehepolitik im Nationalsozialismus siehe Gabriele Czarnowski, Eheeignung und Ehetauglichkeit. Körpereinschreibungen im administrativen Geflecht positiver und negativer Rassenhygiene während des Nationalsozialismus, in: Gerhard Baader, Veronika Hofer, Thomas Mayer (Hg.), Eugenik in Österreich. Biopolitische Strukturen von 1900 bis 1945, Czernin Wien 2007, 312–344.
[6] Deutscher Gemeindetag an Oberpräsidenten, Oberbürgermeister und Regierungspräsidenten, 24.6.1936, BArch R36 (Deutscher Gemeindetag) /1382.
[7] Vgl. Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik (Nachdruck der Erstausgabe 1986), Münster: Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG 2010.
[8] Siehe Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 14.7.1933, Deutsches Reichsgesetzesblatt, RGBl, Teil 1, Nr. 86, Berlin 25.7.1933, 531, hier online, 529–531.
[9] Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Gesetzestext selbst von „Unfruchtbarmachung“ die Rede war, siehe ebd.
[10] Vgl. Stefanie Westermann, Verschwiegenes Leid. Der Umgang mit den NS Zwangssterilisationen in der Bundesrepublik Deutschland (Köln/Wien: Böhlau Verlag 2010), 50.
[11] Eheberatung, Allgemeines und Einzelfälle, Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/54 Bü 11, http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-72229.
[12] Hier sei darauf hingewiesen, dass in den Primärquellen nicht von Zwangssterilisierten, sondern von „erbkranken Sterilisierten“ oder „Unfruchtbargemachten“ die Rede war.
[13] Vgl. Dagmar Hänsel, Die Etablierung des Begriffs Sonderpädagogik im Nationalsozialismus. In: Bildungsgeschichte. International Journal for the Historiography of Education, Jg. 8, Ausg. 1 (klinkhardt-Verlag 2018) 26–41, 36.
[14] Herbert Weinert, Ehevermittlung für Erbkranke, Unfruchtbare und Geschädigte, In: Archiv für Rassen- u. Gesellschaftsbiologie einschließlich Rassen- u. Gesellschaftshygiene, 35. Bd. (1941) 29–53, 31.
[15] Siehe dazu auch Annette Timm, Nazi Bevölkerungspolitik, Health, and the Family, In: Politics of fertility (New York: Cambridge University Press, 2010) 118–156, hier 152–155.
[16] Hilde Sauermann, Eheanbahnung für Ehegehinderte. Sterilisierte, andere Unfruchtbare und fortpflanzungsunfähige Träger unerwünschten Erbgutes, In: Der Erbarzt, Bd. 9, Heft 5, (Mai 1941) 97–110, hier 101.
[17] Vgl. Martin Rudnick, Behinderte im Nationalsozialismus. Von der Ausgrenzung und Zwangssterilisation zur „Euthanasie“ (Weinheim [u.a.]: Beltz 1985), 165.
[18] Vgl. Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945 (Frankfurt a. Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 5. aktualisierte Aufl., 2015), 553.
[19] Walter Schnell, Abschrift des Schreibens des Gesundheitsamts der Stadt Halle an den Regierungspräsidenten in Merseburg, 20.1.1937, BArch R36 (Deutscher Gemeindetag) /1382.
[20] Ebd.
[21] Sauermann, Eheanbahnung für Ehegehinderte. Sterilisierte, andere Unfruchtbare und fortpflanzungsunfähige Träger unerwünschten Erbgutes, In: Der Erbarzt, Bd. 9, Heft 5, (Mai 1941) 97– 110, 104.
[22] Schnell, Abschrift des Schreibens des Gesundheitsamts der Stadt Halle an den Regierungspräsidenten in Merseburg, 20.1.1937, BArch R36 (Deutscher Gemeindetag) /1382.
[23] Vgl. Abschrift, Direktor der Provinzialheilanstalt Warstein i.W. an Oberpräsidenten in Münster, 2.6.1936, BArch R36 (Deutscher Gemeindetag) /1382.
[24] Ma. Te., „Heiratsvermittlung für Kriegsblinde und Schwerversehrte“, Morgenpost (Brünn) 1.11.1942, Universität Wien. Fachbereichsbibliothek Zeitgeschichte, Gaupressearchiv Wien, hier online.
[25] Fragebogen für Frauen, BArch R 36 (Deutscher Gemeindetag) /1215.
[26] Ma. Te. Heiratsvermittlung für Kriegsblinde und Schwerversehrte, Morgenpost (Brünn), 1.11.1942, Universität Wien. Fachbereichsbibliothek Zeitgeschichte, Gaupressearchiv Wien, hier online.
[27] Ebd.
[28] Ebd.
[29] RMI an die Oberbürgermeister und Deutschen Gemeindetag, 12.5.1943, BArch R 36 (Deutscher Gemeindetag) /1215.
[30] Zusammenfassung einer vom Reichsministerium des Innern (RMI) einberufenen Sitzung, 16.10.1943, BArch R 36 (Deutscher Gemeindetag) /1215.
[31] RMI an die Oberbürgermeister und Deutschen Gemeindetag, 12.5.1943, BArch R 36 (Deutscher Gemeindetag) /1215.
[32] Abschrift Brief des Breslauer Amtsarztes an RMI, 21.5.1944, BArch R 36 (Deutscher Gemeindetag) /1215.
[33] Maria Trautwein, G. Schneider, Broschüre „Sollen auch unsere Mädel Opfer dieses Krieges werden?“ an Lammers, Reichsminister und Chef der Reichskanzlei, 9.6.1943, BArch R 43-II (Reichskanzlei) /722, fol.116r–191r, fol. 141r.
[34] Schreiben von Toni Merzenich (Rassenpolitisches Amt, Briefzentrale des RDF), 12.4.1944, BArch NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) /384.
[35] Schreiben, Toni Merzenich (Oberbereichsleiter Rassenpolitisches Amt der Gauleitung Köln-Aachen), 12.4.1944, BArch NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) /384.
[36] Weinert, Ehevermittlung für Erbkranke, Unfruchtbare und Geschädigte, 45.
[37] Ebd., 38.
[38] Ebd., 45.
[39] Vgl. Charlotte Aumann, Über die Tätigkeit der Reichsstelle für Eheberatung und Ehevermittlung für Unfruchtbare beim Hauptgesundheitsamt der Reichshauptstadt Berlin. In: Die medizinische Welt, 17. Jg, Nr 48/49, 4.12.1943, 837.
[40] Runderlass Reichsministerium des Innern, 23.1.1941, BArch R 36 (Deutscher Gemeindetag) /1382.
[41] Ebd.
[42] Gütt, Die Rassenpflege im Dritten Reich, 11.
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