Der Haushalt als Kampfplatz gegen Prostitution und Alkoholismus

Die ‚Regierung der Moral‘ machte vor der privaten Lebensführung nicht halt. Der Beitrag zeigt, wie Haushaltsführung und die Ausweitung bürgerlicher Geschlechterverhältnisse in die Arbeiterklasse im frühen 20. Jahrhundert in Luxemburg der ‚Hebung‘ von Moral und Gesundheitsschutz dienten.

Haushaltungsschule in Luxemburg, 1910. Photo: inconnu. Copyright: Photothèque VdL.

Im Zuge gesellschaftlicher Transformationsprozesse gerieten seit 1900 die Geschlechter- und Gesellschaftsordnungen in Europa ins Wanken. Dieser Wandel zog sich von der Jahrhundertwende bis weit in die Zwischenkriegszeit hinein. In Luxemburg wurde in gesellschaftspolitischen Debatten die Möglichkeiten einer (fremden-)polizeilichen, (straf-)rechtlichen und gesundheitspolitischen Bekämpfung von Prostitution und Unmoral verhandelt. Im Zentrum der politischen Regulierung stand die ‚ausländische, in wilder Ehe lebende Kellnerin einer ‚Animierkneipe‘, die der Prostitution verdächtigt wurde und ausgewiesen werden sollte.

Dieser Beitrag beleuchtet jedoch nicht dieses ‚gefährliche Milieu‘ der Prostitution, sondern dessen Kehrseite: Hierbei handelt es sich um die gute moralische ‚Regierung des Selbst‘, mittels derer die moralische und sexuelle Enthemmung in Wirtshaus und ‚Animierkneipe‘ eingehegt werden sollte. Denn es bestand die Furcht, dass sich unter dem berauschenden Einfluss des Alkohols sowohl der „Jüngling“ wie der „sonst ehrenwerte Familienvater zu einem Fehltritt verleiten lassen [kann], von dem er vielleicht eine ansteckende Krankheit mit nach Hause genommen hat“, infolgedessen „Jugendglück, Manneskraft und Familiengemeinschaft (…) vor der Zeit dahin[siechen]“.[1]

Die gute Hausfrau im Kampf gegen Alkohol

In dieser Furcht artikuliert sich eine Sorge um die Gesundheit und Anständigkeit der ‚einfachen Leute‘. Entsprechend richtete sich die Aufklärungsliteratur der Sittlichkeits- und Abstinenzbewegung an die einheimische, luxemburgische und nicht an die zugewanderte Bevölkerung – und spezifisch an luxemburgische Frauen, deren ‚gute Haushaltsführung‘ als Garant von ‚Hausfrieden‘ und ‚Familienglück‘ zu einem Bollwerk gegen Prostitution und Alkoholismus stilisiert wurde. Damit verbunden ist eine gouvernementale Lenkung der Lebensführung von Frauen:

„[D]ie Frau, welche darauf bedacht ist, ihrem Manne und ihren Kindern eine gute Köchin zu sein, arbeitet in jeder Hinsicht gut, sie liebt die ihrigen und versteht es, aus dem heimatlichen Herd den Ort des Glückes und des Friedens zu machen, wohin der Mann aus dem Büreau, aus der Werkstatt, aus der Fabrik gerne heimkehrt, wo er gerne verweilt“.[2]

Männer, so die Überzeugung, würden „von selbst den überflüssigen Wirtshausbesuch“ meiden, „[w]enn die Hausfrau es versteht, aus der Wohnung ein freundliches Heim zu machen und dem Mann eine Atmosphäre der Zufriedenheit und Behaglichkeit zu schaffen“.[3] Dabei seien

„Arbeiter, deren Frauen ehemalige Dienstmägde, ehemalige Köchinnen sind, fast immer mäßige Männer und [führen] ein glückliches Familienleben (…), während diejenigen meistens Trunkenbolde sind, deren Gattinnen vor ihrer Heirat in einer Fabrik arbeiteten und nichts von der Küche verstehen“.[4]

Die moralische Ordnung der Arbeitsteilung

Mädchenpensionat Notre-Dame de Lourdes aus Diekirch, Luxemburg. Digitalisiert von der Nationalbibliothek Luxemburg.

In diesen Ausführungen wird eine ambivalente Geschlechterordnung sichtbar, die auf der Arbeitsteilung der Geschlechter entlang der Unterscheidung zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten basiert. Der Fabrikarbeit von Frauen wird eine zerstörerische Kraft für das Familienleben zugesprochen. Weit weniger problematisch erscheinen häusliche Dienstleistungen, wobei bereits deren Kommerzialisierung und Ausübung in öffentlichen Räumen der Gastronomie und Hotellerie als unmoralisch markiert werden.[5]

Im Gegensatz zu ihren männlichen Pendants werden luxemburgische Frauen als mäßiger dargestellt. Sie könnten ihre Leidenschaften viel besser selbst regieren als ihre Ehemänner. Dennoch musste die integre Selbstführung der luxemburgischen Frauen gepflegt werden. Wie aus dem Volkswohl[6] hervorgeht, engagierte sich der Verein gegen den Mißbrauch der geistigen Getränke für Haushaltungsschulen sowie für Kochkurse – Instrumente, die auch der Verein für Volks- und Schulhygiene als Bausteine ansah, „damit die junge Frau es verstehe, dem Manne sein Heim anziehend zu gestalten“.[7] Es war die Frau, die für eine ‚Zügelung‘ der männlichen Leidenschaften und des Trinkens – und damit für die Funktionsfähigkeit der Familie – verantwortlich gemacht wurde:

„[S]ucht euer Heim zu verschönern, die geistigen Interessen des Mannes zu wecken und ihr werdet aus manchem Kneipenbruder noch einen soliden Familienvater herausbilden. Bedenkt, daß schon manche beschränkte Frau oftmals durch ihr unliebenswürdiges Benehmen einen guten Mann in die Kneipe gedrängt hat“.[8]

Die moralische Selbstführung der Hausfrauen

Die Selbstführung als moralisch integre Hausfrau avancierte zu einer Waffe gegen den Alkoholismus und die damit verbundenen Laster. Sie diente der ‚Hebung‘ des Mannes:

„Vom ersten Tage der Ehe an wird die Frau mit allen Mitteln suchen, den Mann ans Heim zu fesseln, ihm das Leben in demselben angenehm zu machen, daß er die gesunden Familienfreuden schätzen lernt und sie den wüsten Gelagen im Wirtshaus vorzieht; daß er sich nach der Stunde sehnt, wo er zu Frau und Kindern zurück kehren kann; daß er seine Freude an der Verschönerung des Heimes, an der Arbeit im kleinen Garten findet und sein Geld spart, um es dort nützlich anzuwenden“.[9]

Die ordentliche Haushaltsführung der Ehefrau verhinderte nicht nur das Abgleiten ihres Ehemanns in die Unmoral, sondern wurde zugleich mit der wirtschaftlichen Prosperität der Familie verknüpft. Die gute Hausfrau bewegte ihren Mann dazu, materiell in die Familie zu investieren – durch seine „Arbeit im kleinen Garten“, aber auch durch seine Sparsamkeit. Dies impliziert umgekehrt eine Moralisierung der Armut, die die Geschlechterverhältnisse als Teil der Sozialen Frage einer Politisierung entzieht:

„[E]ine Frau, die nicht gelernt hat auf Ordnung und Reinlichkeit zu halten, die nicht ordentlich nähen, stricken, bügeln und kochen kann, weiß nicht Haus zu halten, sie macht den Mann unzufrieden und treibt ihn nicht selten dem Wirtshaus und die ganze Familie dem Ruin entgegen“.[10]

Die Moralisierung von Armut

Soziales Elend resultierte also nicht unmittelbar aus den geringen Löhnen der Arbeiter sowie der (sozial- und arbeits-)rechtlichen Abhängigkeit verheirateter Frauen von ihren Ehemännern, sondern aus moralischen und materiellen Fehlinvestitionen, die der Ehefrau angelastet wurden: „Wäre sie eine tüchtige Hausfrau, eine gute Köchin, eine besorgte Erzieherin für die Kinder, so wäre ihr Mann nie zum Trunkenbold geworden“.[11] Zugleich müsse die Frau ihren Ehemann sorgsam auswählen und dürfe nicht wissentlich einen Trinker heiraten.[12] Über ihre Bedeutung für den unmittelbaren Kontext der Familie erhielt die moralisch integre Selbstführung der Ehefrau zudem eine bio- und gesellschaftspolitische Bedeutung:

„Durch ihre würdige Haltung in der Familie und in der Gesellschaft hält sie die Männer im Zügel, sie überwacht die Erziehung der Kinder (…). Auch ihrem Lande (…) kann sie große Dienste leisten, nicht nur, indem sie die Familie hütet, die ja die Zelle der Gesellschaft ist, sondern auch indem sie die Macht, die ihr das Gesetz in vielen Staaten einräumt, in den Dienst der Enthaltsamkeit setzt“.[13]

Familie als moralische Grundlage des Staates

Luxemburger Frau. „Organ der katholischen Frauenaktion“, 1922. Digitalisiert  von der Nationalbibliothek Luxemburg.

Dieses Zitat verdeutlicht, dass die Familie – vermittelt über eine moralisch integre Selbstführung der Frau – im Sinne Foucaults als ein Relais aufgefasst wurde, über das der Staat bevölkerungspolitische Ziele verfolgen konnte. Zugleich ist diese Familie durch bürgerliche Geschlechterverhältnisse und eine vergeschlechtlichte Arbeitsteilung geprägt. Deshalb adressierten die Selbstführungstechniken, die auf eine ‚Wiederherstellung‘ der Familie als Basiselement und als Garant der gesellschaftlichen Ordnung zielten, nicht zufällig, sondern notwendigerweise auf (Ehe-)Frauen und Mütter.

Besonders ausgeprägt ist dieses Narrativ im katholisch-konservativen Milieu: Als „Hüterin der Moral in der Familie“, sollten die Frauen bei der Bekämpfung von Prostitution und Alkoholismus eine herausragende Rolle spielen, nicht zuletzt auf Grund von erzieherischen Tätigkeiten, die die katholische Bewegung, ähnlich wie es weiter oben das Volkswohl skizziert, zu den mütterlichen Aufgaben zählte:

„Unter dem wachsamen Auge der Mutter, ihrem mahnenden Wort, besonders ihrem hohen Beispiel, wächst das Kind sittlich unversehrt in der Familie auf. Es nimmt mit ins Leben die Grundsätze, welche die Mutter ihm ins Herz gelegt hat; nach ihnen wird es sich richten, und selbst wieder seine Kinder erziehen. So wird der moralische Einfluß ein kostbares Erbgut, das sich die Generationen, eine der andern, übergeben. Waren die Erziehungsprinzipien laxe, so wird das ganze Leben demnach sein. Hat die Mutter den heranwachsenden Töchtern alle Freiheit gelassen, galt in der Familie, wenn auch vielleicht nicht ausgesprochen, aber doch in Wirklichkeit das Prinzip der doppelten Moral, so werden die Kinder dieselben Prinzipien in ihrem Leben anwenden“.[14]

Moralische Integrität oder Emanzipation?

Dieser doppelten Moral setzte die katholische Frauenbewegung eine „gleiche Moral für beide Geschlechter“ entgegen, der insbesondere Frauen zum Durchbruch verhelfen sollten. Dieser Diskurs, der Frauen bescheinigte, im Vergleich zu Männern moralisch integrer zu sein, zielte jedoch nicht auf weibliche Autonomie und Emanzipation, sondern blieb stets instrumentell auf die Gesellschaft und die Familie bezogen.

Um dieser Aufgabe als Ehefrau nachkommen zu können, erschien es infolgedessen essenziell, Frauen vor den Freiheits- und Autonomieversprechen der Moderne zu warnen. Dies ist der Grund, weshalb die geschlechterpolitischen Debatten über Prostitution ebenso wie diejenigen über den Zugang zu Verhütungsmitteln und Abtreibung, nicht ‚privat‘ und individuell verhandelt werden können. In ihrem Kern verhandeln solche Debatten die Frage des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung für alle Geschlechter und insbesondere von Frauen. Im Rahmen einer bürgerlichen Geschlechterordnung verbleibt diese Forderung nach individueller Autonomie und Selbstbestimmung jedoch stets in einem Spannungsverhältnis zu einer biopolitischen Regierung der Bevölkerung.

Fazit: Biopolitik, Staatsbürgerschaft und Moral

Neben den konservativ-katholischen Organisationen sahen sich auch progressive Kräfte innerhalb der Frauenbewegung in einem Kampf für die Moral. Diesen verbanden sie mit der Forderung nach gleichen staatsbürgerlichen Rechten von Frauen, die nach Minna Cauer, Vertreterin des radikalen Flügels der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung, zugleich zu einer Garantie für die Durchsetzung einer ungeteilten Moral für beide Geschlechter wurden:

„Wir halten es für unsere Pflicht, den Staat und die Gesellschaft so zu erziehen, daß die Anerkennung unserer gleichen Rechte nicht nur als notwendig angesehen wird, sondern auch als wünschenswert zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Sitte und Moral“.

(Minna Cauer, zitiert nach: Mosse 1987, 134)

Auf diese Weise erschien die Prostitution im Umkehrschluss nicht mehr allein als unmoralisch. Sie war vielmehr ein Faktor, der das Potential besaß, den Status von Frauen als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen in ihrer Gesamtheit zu unterminieren.[15]

Eine solche Verknüpfung des Kampfes für die Abschaffung der Prostitution mit staatsbürgerlicher Geschlechtergleichheit lässt Forderungen nach einer repressiven Prostitutionspolitik, wie sie auch gegenwärtig in Teilen des Feminismus und der Frauenbewegung erhoben werden, plausibel erscheinen. Exemplarisch hierfür steht die deutsche Zeitschrift EMMA. Indem Prostitution als ‚Frauenkauf‘ und nicht als Sexarbeit gelabelt wird, scheint sie die Möglichkeit für eine staatsbürgerliche Gleichheit zwischen Frauen und Männern prinzipiell zu untergraben. Ob es sich dabei um freiwillig ausgeübte Sexarbeit oder um Zwangsprostitution handelt, ein Sexkaufverbot Prostitution wirksam unterbinden kann und ob Sexarbeitende damit tatsächlich vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden, spielt in dieser Lesart dann keine Rolle mehr.

Anmerkungen

[1] Closter, J. (1934): Die Trunksucht. Wesen, Folgen, Vorbeugung und Heilung. Esch/Alzette, S. 21f.

[2] Das Volkswohl (1903): Der Alkohol und die Frau. In: Ausgabe Juni 1903, S. 91.

[3] Das Volkswohl (1911): Ordentliche Generalversammlung, abgehalten am 26.11.1911, in der Aula des Athenäums zu Luxemburg. In: Ausgabe Januar-Juli 1911, S. 14f.

[4] Das Volkswohl (1903): Der Alkohol und die Frau. In: Ausgabe Juni 1903, S. 91.

[5] Vgl. Mauer, Heike (2014): Zur Konstruktion von Räumen der Un-/Sittlichkeit. Eine machtanalytische Perspektive auf die Problematisierung von Prostitution um 1900. In: Wille, Christian/Reckinger, Rachel/Kmec, Sonja/Hesse, Markus (Hrsg.): Räume und Identitäten in Grenzregionen. Politiken – Medien – Subjekte. Bielefeld, S. 85ff.

[6] Das Volkswohl war die Mitgliederzeitschrift des Luxemburger Verein gegen den Alkoholismus (seit 1907 Verein gegen den Mißbrauch der geistigen Getränke), der 1898 gegründet worden war. Die Initialzündung hierfür stellte ein Appell der staatlichen und gesellschaftlichen Eliten des Landes dar, gegen den Alkoholismus zu kämpfen. Zu den Unterzeichnenden gehörten u. a. der Präsident des Staatsrates, der Generalstaatsanwalt, der Präsident des Collège Médicals sowie Vertreter aus Wirtschaft und Katholizismus. Neben den Mitgliedern des Vereins organisierte er auch „Teilnehmer“, die gegen einen geringen Beitrag die Publikationen des Vereins beziehen konnten. Frauen waren – sowohl als Mitglieder wie als Teilnehmerinnen den Männern formal gleichgestellt. 1902 gab der Verein die Zahl seiner Mitglieder mit 430 und die Zahl der Teilnehmer_innen mit 333 an. Im Mitgliederverzeichnis von 1922 sind 212 Personen verzeichnet, darunter viele ‚Professoren‘ (luxemburgisch für Lehrer), kirchliche Würdenträger, höhere Staatsbeamten, Regierungsmitglieder und Abgeordnete. Unter der Handvoll weiblicher Mitglieder fanden sich vor allem Lehrerinnen. Vgl. Mauer, Heike (2018): Intersektionalität und Gouvernementalität: die Regierung von Prostitution in Luxemburg. Opladen: Verlag Barbara Budrich, S. 172.

[7] Verein für Volks- und Schulhygiene (1910): Die Animierkneipen, von Jean-Pierre Pier und Michel Meyers. In: Verhandlungen während des Vereinsjahres 1910, S. 26.

[8] Closter, J. (1934): Die Trunksucht. Wesen, Folgen, Vorbeugung und Heilung. Esch/Alzette, S. 32.

[9] Das Volkswohl (1924): Die Frauen und der Alkohol. In: Ausgabe 1924, S. 23.

[10] Das Volkswohl (1924): Die Schule im Kampfe gegen den Alkoholismus. In: Ausgabe 1924, S. 10.

[11] Das Volkswohl (1924): Die Frauen und der Alkohol. In: Ausgabe 1924, S. 23.

[12] Im Umfeld des liberalen Vereins für die Interessen der Frau existiert ein konkurrierendes Narrativ, dass Frauen zwar ebenfalls zu Hüterinnen des Hauses stilisiert, ihnen jedoch immerhin zugesteht, dass Armut und „Wohnungselend“ einer integren moralischen Selbstführung entgegenstehen. Vgl. Verein für die Interessen der Frau und Verein für Volks- und Schulhygiene (Hrsg.) (1907): Einiges über Wohnungsverhältnisse der ärmeren Arbeiterbevölkerung in Luxemburg. Zusammengestellt vom Vorstand des Vereins für die Interessen der Frau. Luxemburg, S. 4.

[13] Das Volkswohl (1924): Die Frauen und der Alkohol. In: Ausgabe 1924, S. 25.

[14] Luxemburger Frau (1922): Die Frau als Hüterin der Moral, 24.12.1922, S. 402f.

[15] Wenngleich die luxemburgische Frauenbewegung im internationalen Vergleich eher zögerlich mit Forderungen nach einer politischen Gleichstellung und dem Allgemeinen Wahlrecht an die Öffentlichkeit trat, initiierte der Luxemburgische Katholische Frauenbund „ergriffen von der Not, die durch das Umsichgreifen des Animierkneipenunwesens über unser Land, besonders über seine Söhne und Töchter gekommen ist“, 1912 eine Petition, die über 3.000 Unterstützerinnen fand. Das Schreiben war „an die hochlöbliche Regierung und Abgeordneten-Kammer“ gerichtet und forderte diese auf, „die zur Unterdrückung dieser Seuchenherde, welche die Volksgesundheit und Volkssittlichkeit vergiften, dienlichen Massregeln ungesäumt ergreifen zu wollen“. Vgl, zum Wahlrecht ausführlich: Renée Wagener (1994): ‚…wie eine frühreife Frucht‘. Zur Geschichte des Frauenwahlrechts in Luxemburg. Luxemburg. Vgl. zur Petition des Frauenvereins folgenden Bestand in den Archives Nationales de Luxembourg: ANLux J-064-39: Prostitution: rapports; reglements; propositions, 1907–1917: „An die hochlöbliche Regierung und Abgeordnetenkammer.“

By |2020-04-17T19:28:41+01:0015. April 2020|Gesellschaft&Geschichte|0 Comments

Heike Mauer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW an der Universität Duisburg-Essen und eine der Sprecher*innen der Sektion 'Politik und Geschlecht' in der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft (DVPW). Sie forscht u.a. zu Intersektionalität, Prostitution und Antifeminismus sowie zu Gleichstellung an der Hochschule. Unter @HeikeMauer twittert sie über ihre Arbeit.

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