„Mutlosigkeit zum Kind“. Schwangerschaftsabbruch im Nachkriegsdeutschland
In den Nachkriegsjahren 1945 bis 1949 wurde um eine Neuregelung des „Abtreibungsparagrafen“ 218 gerungen. Eine Landtagsdebatte in Sachsen-Anhalt zeigt, dass die Argumentationen der bürgerlichen Parteien und die der sozialistischen SED die gleiche Leerstelle aufweisen: das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Frau.