„…ob er mit seiner Eheschließung der Volksgemeinschaft nützt.“
Während des nationalsozialistischen Regimes wurde Ehevermittlung als Verpflichtung gegenüber der „Volksgemeinschaft“ inszeniert. Zur Durchsetzung „rassenhygienischer“ Vorstellungen wurden eigene Ehevermittlungsstellen eingerichtet, die als bevölkerungspolitisches Instrument dienen sollten.